Lebensmittel länger verkaufen statt wegwerfen

Dank dem Verkauf von Lebensmitteln über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum (VD) hinaus können Detailhändler und Hofläden einen wichtigen Beitrag zur Rettung von Lebensmitteln beitragen. Der Kanton Solothurn unterstützt in einer Zusammenarbeit mit foodwaste.ch kleine und mittelgrosse Detailhändler und Hofläden bei der Umsetzung des gesetzlich erlaubten Verkaufs von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit.

Mindesthaltbarkeitsdatum: Geniessen ohne Risiko

Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum werden Produkte gekennzeichnet, die nur schwer verderben. Anders als das Verbrauchsdatum macht das Mindesthaltbarkeitsdatum keine Aussage zur Lebensmittelsicherheit. Diese Produkte sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums je nach Produktgruppe bedenkenlos 6 bis 360 darüber konsumierbar – solange es gut aussieht, riecht und schmeckt. Sich auf seine Sinne zu verlassen, muss für Konsumentinnen und Konsumenten wieder alltäglich werden. Läden übernehmen mit dem Verkauf über das Haltbarkeitsdatum hinaus eine wichtige Rolle beim Vertrauensaufbau in den Konsum solcher Lebensmittel. Dies gilt auch für leicht verderbliche Waren, die bis zum Verbrauchsdatum eingefroren werden und so bis 90 Tage länger angeboten werden dürfen.

Verkauf von Lebensmitteln mit verlängerter Haltbarkeit: Kostenlose Starter-Sets

Auch im Kanton Solothurn können Detailhändler und Hofläden ein Starter-Set mit Klebetiketten und Infomaterial im Wert von 200 Franken unter https://foodwaste.ch/detailhandel kostenlos beziehen.

Das dreijährige Projekt wird vom Bund, den Kantonen und Stiftungen getragen. Die Materialien wie Etiketten und Merkblätter wurden in Zusammenarbeit mit dem BLV und dem Verband der Kantonschemiker entwickelt.