Fahreignungsuntersuchungen mit 75 Jahren ab 1. Januar 2019

  • National- und Ständerat haben beschlossen, dass sich Seniorinnen und Senioren neu erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung unterziehen müssen.
  • Die entsprechende Neuregelung ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 032 627 66 19 oder medko@mfk.so.ch zur Verfügung.

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