Fahreignungsuntersuchungen mit 75 Jahren ab 1. Januar 2019

National- und Ständerat haben beschlossen, dass sich Seniorinnen und Senioren neu erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsuntersuchung unterziehen müssen. Die entsprechende Neuregelung ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 032 627 66 19 oder medko@mfk.so.ch zur Verfügung.