Herzraum Aare
Herzraum Aare steht für die Attraktivierung und Abstimmung von Natur und Naherholung an der Aare zwischen Solothurn und dem Attisholz. Mit den Umstrukturierungen der Areale Riverside (Zuchwil) und Attisholz (Riedholz) und dem zunehmenden Bedürfnis für Naherholung hat der Druck auf den Aareraum zugenommen. Die Folge sind Nutzungskonflikte mit dem Natur- und Vogelschutz, aber auch unter verschiedenen Naherholungsansprüchen. Herzraum Aare schafft Fokusräume in den Uferbereichen für Naherholung, Natur und Nebeneinander. Mit der kantonalen Nutzungsplanung Aareraum wird die Abstimmung zwischen den einzelnen Vorhaben im Gewässerraum gemeindeübergreifend sichergestellt und planungsrechtlich gewährleistet.
Die öffentliche Mitwirkung läuft vom 1. März bis 30. April 2026.
Der Gewässerraum der Aare inklusive Emmemündung ist sowohl beliebtes Naherholungsgebiet als auch wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Über die letzten zwei Jahrzehnte entstanden im Attisholz und im Riverside in Zuchwil neue urbane Pole. Die Folge sind mehr Erholungssuchende, neue Trendsportarten, mehr Aktivitäten im Freiraum und veränderte Mobilitätsverhalten.

Auftrag und Vorarbeiten
Gestützt auf die kantonale Strategie Natur und Landschaft 2030+ von 2018 und das Agglomerationsprogramm Solothurn erarbeitete das zuständige Amt für Raumplanung ab 2019 ein Nutzungskonzept und darauf aufbauend die kantonale Nutzungsplanung Aareraum.
Gewässerraum Aare
Der ca. 5 km lange Abschnitt der Aare ist im Wesentlichen durch das unterliegende Stauwehr des Wasserkraftwerks Flumenthal geprägt. Die Uferböschungen sind weitgehend hartverbaut und naturnah bestockt. Die Fliessgeschwindigkeit des Wassers ist gering. Im Bereich der Emmemündung finden sich weitgehend naturbelassende Räume (Emmenschachen, Prallhang Brestenberg). Die Wasserfläche der Aare und der Emmenschachen haben seit den 1970er-, bzw. den 1990er-Jahren Reservatstatus für den Schutz von Wasser- und Zugvögeln und der Aue.
Ansprüche
In einem urbanen Gewässerraum treffen viele Ansprüche aufeinander. Sie umfassen in diesem Fall die Energiegewinnung (Wasserkraftwerk Flumenthal), die Gewässerrevitalisierung, den Vogelschutz, die Aufwertung der Landschaft, die Vernetzung zu Land (Fuss- und Veloverkehr) und zu Wasser (Schifffahrt) sowie unterschiedliche Freizeit- und Sportaktivitäten (Baden, Fischen, Stand-up-Paddeln, Hundespaziergänge…).

Ziele
Die Ziele des Vorhabens Herzraum Aare und der kantonalen Nutzungsplanung Aareraum sind:
- Attraktivierung des Herzraums Aare als Freiraum für Natur und Naherholung
- Abstimmung zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen, Konfliktbereinigung
- Gewässerökologie: punktuelle Schaffung von artenreichen Uferräumen
- Vogelschutz: Erhalten und Schaffen von Brut-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten für Wasser- und Zugvögel
- Örtliche Attraktivierung für natur- und gesellschaftsverträgliche Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung (niedrige/mittlere Intensität)
- Verbesserung der Verbindung Solothurn—Attisholz für den Fuss- und Veloverkehr
- Alle Massnahmen unter der Bedingung der Gewährleistung des Betriebs des Kraftwerks Flumenthals
Leitschema Herzraum Aare
Das Leitschema stellt die Gesamtschau über den Gewässerabschnitt her und definiert die Typen von Interventionen. Diese haben die Aufgabe, die bestehenden Eigenschaften des Herzraums sichtbar zu machen und in Wert zu setzen. Zielhorizont des Vorhabens ist das Jahr 2050.
Die örtlichen Eingriffe sind punktuell und tendenziell minimal. Sie orientieren sich an den vier Nutzungstypen Natur, Naherholung, Nebeneinander und Vernetzung. Fokusräume für Naherholung sind stadtnah angesiedelt (Solothurn, Zuchwil). Flussabwärts nimmt die Naherholungsnutzung progressiv ab, bis sie im Bereich der Emmemündung komplett dem Naturraum weicht. Zum Attisholz hin erfolgt ein Szenenwechsel zurück zur Naherholung.
Neben baulichen Eingriffen spielen Verhaltensregeln für den Betrieb eine wichtige Rolle. Sie umfassen vor allem Verkehrsregeln für Velofahrende, Zu Fuss Gehende, Hundeführung, Schifffahrt und Schwimmende.

Planungsinstrumente und Planungsgrundlagen
Die rechtsverbindlichen Inhalte des Vorhabens Herzraum Aare finden Eintrag in die kantonale Nutzungsplanung Aareraum, bestehend aus einem Teilzonenplan mit Zonenvorschriften sowie einem Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften. Die Übereinstimmung der Planungsinstrumente mit den bestehenden Planungen ist hoch und entspricht in vielem den durch ebendiese Planungen formulierten Umsetzungsaufträgen.
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zur kantonalen Nutzungsplanung Aareraum läuft vom 1. März bis am 30. April 2026. Am 4. März 2026 wird das Vorhaben im Rahmen einer Mitwirkungsveranstaltung vorgestellt (18:30 Uhr, Altes Spital Solothurn). Die Bevölkerung ist eingeladen, zur kantonalen Nutzungsplanung Stellung zu nehmen. Dazu wird ein webbasiertes Mitwirkungstool bereitgestellt (e-Mitwirkung, in Vorbereitung).
Auswirkungen und Interessensdarlegung
Grundsätzlich ist es das Ziel des Vorhabens Herzraum Aare, divergierende Ansprüche und Interessen aufeinander abzustimmen und Konflikte zu schlichten. Mit der räumlichen Fokussierung der Nutzungen und geschärften Verhaltensregeln gelingt dies. Mit einer neuen Querung über die Emme für zu Fuss Gehende werden die Besucherströme im Emmenschachen besser gebündelt, womit die Schutzwirkung für Fauna und Flora erhöht wird. Leicht negative Auswirkungen hat das Vorhaben Herzraum Aare auf die Landwirtschaft (Beanspruchung Fruchtfolgeflächen) und die Fischerei (weniger Uferzugänge).
Kontakt
Christian Schubarth, Tel. 032 627 25 62
Amt für Raumplanung
Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:00
