Impuls-Programm «IQ!»
Impuls-Programm «Siedlungsentwicklung nach innen, aber qualitätsvoll! IQ!»
Das Impuls-Programm «Siedlungsentwicklung nach innen, aber qualitätsvoll! IQ!» nimmt das Anliegen des für erheblich erklärten kantonsrätlichen Auftrages Fabian Gloor (CVP, Oensingen) «Hochwertigkeit und verdichtete Bauweise fördern» auf:
- mit der «verdichteten Bauweise» soll ein Beitrag an die Siedlungsentwicklung nach innen und damit die haushälterische Bodennutzung geleistet werden
- mit der «hochwertigen Bauweise» soll eine angemessenen Wohnqualität gewährleistet werden (in einer ganzheitlichen Sicht bezieht sich die Bauweise auf die Bauten und die Aussenräume)
- mit der möglichst CO2- effizienten Bauweise wird der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verfolgt
Um kommunale Nutzungsplanungen mit den genannten Zielen in Einklang zu bringen, werden die entsprechenden Festlegungen des kantonalen Richtplans insbesondere im Bereich «Siedlung» als Messlatte im Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren verwendet. Um die Gemeinden bei ihren anspruchsvollen Aufgaben im Bereich der Raumplanung auch darüber hinaus zu unterstützen, sollen künftig auch vermehrt die Wissensvermittlung, der Erfahrungsaustausch, die Stärkung fachlicher Kompetenzen aller Beteiligten oder eine finanzielle Unterstützung in Betracht gezogen werden. Dieses erweiterte Angebot stützt sich dabei auf die bestehenden rechtlichen und planerischen Grundlagen (Raumplanungsgesetz, Richtplan, Kantonales Planungs- und Baugesetz etc.) und die der Raumplanung zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Das Impuls-Programm «IQ!» ist modular aufgebaut und ist in erster Linie an die Gemeinden gerichtet. Im Zentrum steht dabei die Stärkung der kommunalen Strukturen im Umgang mit qualitätsrelevanten Fragen und Vorhaben. Bei der zielgerichteten Auswahl und Anwendung der Module bieten die Kreisplanung und/oder die Fachstelle Heimatschutz in der Abteilung Nutzungsplanung des Amtes für Raumplanung Unterstützung.
Die wichtigsten Kernbotschaften des Impuls-Programms «IQ!» werden anhand einer Postkarten-Reihe veranschaulicht und hier auf der Website veröffentlicht.
Module des Impuls-Programmes
Das Impuls-Programm «IQ!» ist in drei Module unterteilt, die wiederum mehrere Massnahmen enthalten. Die drei Module fassen Massnahmen zusammen, die in ihrer Ausgestaltung eine grundsätzliche Gemeinsamkeit aufweisen, thematische Überschneidungen sind dabei nicht ausgeschlossen. Die Kreisplanung und/oder der Fachstelle Heimatschutz stehen den Gemeinden beratend zu Verfügung, um ein massgeschneidertes Massnahmenpaket zu bestimmen. Die Module und Massnahmen können dabei kombiniert werden.
Modul mit Massnahmen zur fachlichen Unterstützung
Das Modul umfasst Massnahmen, welche die Behörden fachlich unterstützen.
- Benennung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen (u.a. aus den Disziplinen Architektur, Landschaftsarchitektur, Raumplanung, Soziologie)
- Begleitung von qualitätssichernden Verfahren durch die Amtsstellen (mit fachlichen Hinweisen als Kreisplaner/-in oder als Mitglied einer Fachstelle, also beispielsweise in der Rolle eines Jurymitgliedes bzw. als Fachexperte/-in)
- Stellungnahmen zu Bauprojekten durch die Fachstellen, im Sinne einer Zweitmeinung
- Veröffentlichung von Merkblättern zu spezifischen Fragestellungen
Beispiel 1:
Gemeinde X beabsichtigt den Aufbau eines Beirats aus Fachpersonen. Dieser soll die Baukommission bei Bau- und Planungsfragen unterstützen. Einsatzbereich des Beirats können zum Beispiel Baugesuche in der Ortsbildschutzzone oder die Begleitung von Gestaltungsplanverfahren sein. Ziel des Beirats ist es in jedem Fall, die ortsbaulichen Qualitäten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Bei der Besetzung des Beirats hilft die Fachstelle Heimatschutz der Gemeinde, qualifizierten Fachpersonen ausfindig zu machen. Dabei hilft ein vorgängig erstellter «Pool» von ausgewiesenen Expertinnen und Experten.
Beispiel 2:
Gemeinde Y möchte sich im Umgang mit Ihrer Bausubstanz weiterentwickeln und beabsichtigt eine Ortsanalyse mit anschliessender Erstellung eines Merkblatts. Die Fachstelle Heimatschutz begleitet die Gemeinde in diesem Prozess mit fachlichen Hinweisen.
Modul mit Massnahmen zum Wissensaustausch
Das Modul umfasst Massnahmen, die den Wissensaustausch fördern.
- Austausch mit weiteren Akteuren ermöglichen oder koordinieren (z.B. zwischen Gemeinden und kantonalen Ämtern, Verbänden und Bundesstellen)
- Gute Erfahrungen teilen und bei anstehenden Prozessen wiederverwenden und weiterentwickeln (z.B. Begleitung von Prozessen durch die Kreisplanung)
- Veröffentlichung von Faktenblättern zu vorbildlichen Planungsprozessen
Beispiel 1:
Die Gemeinde X will die qualitätsvolle Innenentwicklung fördern. Bevor sie konkrete Massnahmen trifft, möchte sie erfahren, wie die anderen Gemeinden sich dieser Herausforderung stellen. Sie besucht darum den Solothurner Tag der Baukultur. Der Anlass bietet Gelegenheit für den Erfahrungsaustausch zwischen Gemeinden, Kanton und Fachpersonen und damit zur Stärkung der fachlichen Kompetenzen aller Beteiligten.
Beispiel 2:
In der Gemeinde Y will ein Investor ein unternutztes Areal weiterentwickeln. Die Gemeinde unterstützt diese Idee, weiss aber nicht welches hierfür das richtige Vorgehen ist um zu einem guten Resultat zu kommen. Die Kreisplanung berät die Gemeinde bezüglich geeigneten Verfahren und/oder vermittelt geeignete Fachpersonen, welche die Gemeinde in diesem Prozess unterstützen (Wahl des Verfahrens, Programm, Durchführung und Organisation, Umsetzung).
Beispiel 3:
Gemeinde Z hat ein Merkblatt zum Umgang mit ihrem Ortskern verfasst, dies in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Heimatschutz. Auch andere Gemeinden haben grundsätzlich Interesse an einem ähnlichen Produkt, kennen die Herangehensweise aber noch nicht. Das Beispiel der Gemeinde Y wird hierzu in einem Faktenblatt zusammengefasst und öffentlich zugänglich gemacht.
Modul mit Massnahmen zur finanziellen Unterstützung
Das Modul umfasst Massnahmen mit finanziellen Anreizen.
- Beteiligung an den Kosten von Expertisen (durch Expertinnen und Experten des Fachpersonenpools)
- Beteiligung an den Kosten vom Aufbau eines Beirats
- Beteiligung an Kosten des Beirats (z.B. bei Projekten von kantonaler Bedeutung)
- Beteiligung an den Kosten von Ortsanalysen, Konzepten, Merkblättern
- Beteiligung an den Kosten eines qualitätssichernden Verfahrens (z.B. Workshop, Wettbewerb, Testplanung etc.)
Beispiel 1:
Gemeinde X möchte auf die Qualität eines Bauvorhabens einwirken. Sie ersucht daher bei der Kreisplanung oder der Fachstelle Heimatschutz um finanzielle Beteiligung an einem qualitätssichernden Verfahren. Die Kosten werden entsprechend aufgeteilt, so zum Beispiel 1/3 Bauherrschaft, 1/3 Gemeinde, 1/3 Kanton.
Beispiel 2:
Gemeinde Y beabsichtigt den Einsatz von Fachpersonen (Fachexperten/-innen aus den Bereichen Architektur, Landschaftsarchitektur etc.) mit der Absicht, Qualitätsaspekte bei Bau- und Planungsfragen besser zu berücksichtigen. Die jährlich anfallenden Kosten dieser Fachmandate können mit einem festgelegten Stundenansatz und den geschätzten Zeitaufwänden berechnet werden. Als Anreiz kann sich der Kanton im Sinne eines Impulses einmalig beteiligen (zum Beispiel an den Kosten des ersten Mandatsjahres).