Entwässerung von Füll- und Waschplätzen
Um Gewässerverschmutzungen vorzubeugen, muss der Füll- und Waschplatz befestigt, dicht und ausreichend gross sein sowie korrekt entwässert werden. Für die Entwässerung eignen sich verschiedene Systeme.
Waschplatz-Entwässerungen in einen Auffangbehälter
Bei diesen Entwässerungen wird unterschieden zwischen
- Betrieben mit Rindvieh- und / oder Schweinebestand (und Güllegrube): aktiver Behälter
- Betrieben ohne Tiere (mit bestehender oder stillgelegter Güllegrube): nicht aktiver Behälter
- Betrieben ohne Güllegrube mit einem Auffangbehälter: nicht aktiver Behälter
Für alle Systeme ist eine angepasste, ausreichende Lagerkapazität ein entscheidender Faktor. Zudem muss ein erdverlegter Kunststofftank doppelwandig sein.
Berechnungstools für Lagerkapazitäten
- Aktive Behälter müssen eine Lagerkapazität von 5 bis 6 Monaten einhalten.
- Wird das häusliche Abwasser auf dem Betrieb landwirtschaftlich verwertet, muss auch das Mischverhältnis in der Berechnung berücksichtigt werden.
- Bei nichtaktiven Behältern genügt eine Lagerkapazität von einem Monat.
Dichtheitsprüfung
Alle Behälter müssen vollkommen dicht sein.
- Bei aktiven Behältern muss die Dichtheit mittels einer Sichtkontrolle gemäss folgendem Prüfintervall nachgewiesen werden:
- Grundwasserschutzzone S3 alle 10 Jahre
- Gewässerschutzbereich Au, Ao alle 20 Jahre
- Übrige Bereiche üB alle 30 Jahre
- Bei nicht aktiven Behältern muss die Dichtheit mittels einer Füllstandmessung mit Messgerät nachgewiesen und/oder die Chemikalienbeständigkeit erbracht werden.
- Bei neuen Auffangbehältern ist die Dichtheitsprüfung mit einer Wasserfüllung bei «nicht hinterfülltem» Zustand zu prüfen.
Waschplatz-Entwässerung in einer Behandlungsanlage
Um PSM-Reststoffe des Waschwassers zu sammeln und von der Umwelt fernzuhalten, ist der Bau einer Waschwasser-Behandlungsanlage sinnvoll. Dazu eignen sich verschiedene Systeme:
- Biologische Behandlungsanlagen: Das Waschwasser wird verdunstet und die PSM durch Mikroorganismen biologisch abgebaut. Das Substrat muss als Sonderabfall entsorgt werden.
- Nicht-biologische Behandlungsanlagen: Die PSM werden konzentriert und später als Sonderabfall entsorgt.
Das in der Behandlungsanlage gesammelte Waschwasser muss in einem Rückhaltetank zwischengelagert werden. Das Tankvolumen muss die Differenz zwischen Waschwasseranfall und verdunsteter Waschwassermenge des Behandlungssystems aufnehmen können. Werden Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Kupfer angewendet, ist vor dem Rückhaltetank ein Kupferfilter vorzuschalten.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Behandlungssystemen können bei den jeweiligen Lieferanten eingeholt werden.