Inspektionen im Heilmittelbereich
Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, die Bewilligungsvoraussetzungen und die Betriebspflichten der kantonal bewilligten Heilmittelbetriebe zu überprüfen. Wichtige Dokumente in Bezug auf die Aufsicht über die kantonal bewilligten Heilmittelbetriebe werden fortlaufend auf dieser Seite publiziert.