Unbedenklichkeitserklärung
Tätigkeit in der Schweiz
Im Gesundheitswesen tätige Personen, die in einem anderen Kanton arbeiten möchten, benötigen für diese Tätigkeit meist eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing). Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage stellt der Kanton Solothurn in diesem Kontext weder eigene Unbedenklichkeitserklärungen aus noch beglaubigt er solche von Dritten. Bei Personen mit Berufsausübungsbewilligung ist für andere Kantone im entsprechenden Bundesregister (Gesundheitsberuferegister, Medizinalberuferegister oder Psychologieberuferegister) der Status der aktuellen Bewilligung ersichtlich. Im Bedarfsfall kann die entsprechende kantonale Behörde weitergehende Auskünfte direkt beim Gesundheitsamt des Kantons Solothurn einholen. Bei Personen ohne Berufsausübungsbewilligung müssen die ehemaligen Arbeitgebenden Auskunft über die Unbedenklichkeit geben.
Tätigkeit im Ausland
Im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung (siehe «Merkblatt Gebühren Gesundheitsfachpersonen» unter «Dokumente») stellt das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn ausschliesslich eine Unbedenklichkeitserklärung für Fachkräfte im Gesundheitswesen aus, die eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen möchten. Der Antrag auf eine Unbedenklichkeitserklärung muss durch einen entsprechenden Nachweis der beruflichen Tätigkeit im Ausland ergänzt werden, wie etwa einen Arbeitsvertrag oder eine behördliche Anmeldung. Die Unbedenklichkeitserklärung wird in deutscher Sprache ausgestellt, für eine etwaige Übersetzung in die gewünschte Sprache ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst verantwortlich.
Informationen zur Registrierung in den Commonwealth-Ländern finden Sie auf der Website General Medical Council.