Unbedenklichkeitserklärung

Im Gesundheitswesen tätige Personen, die im Ausland oder in einem anderen Kantonen arbeiten möchten, benötigen für diese Tätigkeit meist eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing). Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage stellt der Kanton Solothurn weder eigene Unbedenklichkeitserklärungen aus noch beglaubigt er solche von Dritten. Bei Personen mit Berufsausübungsbewilligung ist für andere Kantone oder Behörden im Ausland im entsprechenden Bundesregister (Gesundheitsberuferegister, Medizinalberuferegister oder Psychologieberuferegister) der Status der aktuellen Bewilligung ersichtlich. Im Bedarfsfall kann die entsprechende kantonale oder ausländische Behörde weitergehende Auskünfte direkt beim Gesundheitsamt des Kantons Solothurn einholen. Bei Personen ohne Berufsausübungsbewilligung müssen die ehemaligen Arbeitgebenden Auskunft über die Unbedenklichkeit geben. Informationen zur Registrierung in den Commonwealth-Ländern finden Sie auf der Website General Medical Council.