Spital- und Heimapotheken
Heimapotheken
Im Kanton Solothurn können Heime eine Heimapotheke führen, sofern hierfür eine Bewilligung des Departements des Inneren vorliegt. Die Bewilligung zur Führung einer Heimapotheke berechtigt nur zur direkten Abgabe von Arzneimitteln an heimeigene Bewohnerinnen und Bewohner. Heime, die ausschliesslich für bestimmte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Arzneimittel aus einer ärztlichen Privatapotheke oder auf ärztliches Rezept hin in einer öffentlichen Apotheke beschaffen, verwalten und durch eine Pflegefachperson ausschliesslich der Bestimmungsperson abgeben oder an ihr anwenden, benötigen keine Heimapothekenbewilligung. Detaillierte Informationen befinden sich im Merkblatt Heimapotheke unter Dokumente.
Gesundheitsamt
Aufsicht und Bewilligungen
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00