Gesuch einreichen

12 000 gemeinnützige Projekte aus Kultur, Sport, Umwelt und Sozialem werden jährlich auf nationaler Ebene mit SWISSLOS-Geldern (Swisslos-Fonds und Swisslos-Sportfonds) unterstützt. Die kantonalen Gelder der interkantonalen Landeslotterie SWISSLOS werden für den Kanton Solothurn vom Departement des Innern verwaltet (Abteilung Swisslos-Fonds). Die Gelder sind zweckbestimmt für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Projekte.

Das Kantonale Amt für Kultur und Sport befasst sich als zuständige Fachstelle mit Beitragsgesuchen zugunsten der Bereiche Kultur und Sport. Über die Vergabe entscheidet der Gesamtregierungsrat anlässlich seiner ordentlichen Sitzungen.

Gesuche im Bereich Kultur sind einzureichen an:
Amt für Kultur und Sport
Kreuzackerstrasse 1
Postfach
4502 Solothurn

Gesuche an den Sportfonds sind einzureichen an:
Swisslos-Sportfonds
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Gesuche müssen enthalten:
- Detaillierter Projektbeschrieb
- Budget mit Finanzierungsplan

Fristen und Termine:
Gesuche um eine Defizitdeckungsgarantie bis zu einem erwarteten Förderbeitrag von 10‘000 Franken müssen spätestens 10 Wochen vor dem Projektbeginn eingereicht werden.

Gesuche um Produktionsbeiträge und Druckkostenbeiträge, sowie grössere Projekte mit einem erwarteten Förderbeitrag von mehr als 10‘000 Franken sind mindestens vier Monate vor dem Projektbeginn oder Veranstaltungstermin einzureichen. Dabei sind die folgenden Eingabetermine zu beachten:

15. April, 15. August, 15. Dezember

Bitte beachten Sie bei der Eingabe das Merkblatt über die Kulturförderung des Kantons Solothurn, sowie die spezifischen Merkblätter der verschiedenen Fachbereiche.

Sie können Ihr Gesuch auch elektronisch erfassen:
Gesuchsformular Swisslos-Fonds SOkultur