Mit Kreisschreiben Nr. 10/2025 vom 21. Mai 2025 wurde den Einwohnergemeinden, den angegliederten Zweckverbänden und Institute die zeitliche Zusammenlegung der nächsten Folgebewertung der Sachanlagen Finanzvermögen mit dem Bewertungsrhythmus der Bürger- und Kirchgemeinden mitgeteilt. Die zweite Folgebewertung erfolgt erst auf den 1. Januar 2027.
Aktuell
Zeitliche Zusammenlegung nächste Folgebewertung der Sachanlagen Finanzvermögen
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