Wiederbeschaffungswerte Wasserversorgung- und Abwasserentsorgungsanlagen
Die Wiederbeschaffungswerte (WBW) dienen zur Bemessung der Werterhalteinlage in der Wasser- und Abwasserrechnung der jeweiligen kommunalen Träger.
Die Höhe dieser Wiederbeschaffungswerte wurden im Jahr 2013/2014 unter der Federführung des Amtes für Umwelt erhoben respektive neu festgelegt. Die Berechnung dieser Einlage und deren buchhalterische Abwicklung kann im «Handbuch Rechnungslegung und Finanzhaushalt der solothurnischen Gemeinden», Kapitel 8 «Spezialfinanzierung», entnommen werden.
- Regierungsratsbeschluss Nr. 2015/1021 vom 22. Juni 2015 (pdf, 109 KB)