Wiederbeschaffungswerte Wasserversorgung- und Abwasserentsorgungsanlagen

Die Wiederbeschaffungswerte (WBW) dienen zur Bemessung der Werterhalteinlage in der Wasser- und Abwasserrechnung der jeweiligen kommunalen Träger.

Die Höhe dieser Wiederbeschaffungswerte wurden im Jahr 2013/2014 unter der Federführung des Amtes für Umwelt erhoben respektive neu festgelegt. Die Berechnung dieser Einlage und deren buchhalterische Abwicklung kann im «Handbuch Rechnungslegung und Finanzhaushalt der solothurnischen Gemeinden», Kapitel 8 «Spezialfinanzierung», entnommen werden.