Bewertung
Mit Einführung der neuen Rechnungslegung (HRM2) wurden die Aktiven und Passiven neu bewertet. Bei den Einwohnergemeinden erfolgte die erstmalige Bewertung (Neubewertung) per Rechnungsjahr 2016, bei den Bürger- und Kirchgemeinden per Rechnungsjahr 2022.
In der Folge ist das Finanzvermögen periodisch neu zu bewerten (Folgebewertung). Diese Bewertung richtet sich nach den Richtlinien des Departements.
Nachfolgend sind die Vorgaben und Werkzeuge für diese Bewertung abrufbar.