Untersuchen, Überwachen, Sanieren

Ein Standort ohne Untersuchungsbedarf (keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten) muss nicht untersucht werden. Eine Voruntersuchung kann aber freiwillig durchgeführt werden und ist für eine Entlassung auf dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) zwingend.

Ist ein Standort jedoch als belasteter Standort mit Untersuchungsbedarf im Kataster eingetragen, muss er zwingend untersucht werden (Art. 7 der Altlastenverordnung). Eine Voruntersuchung besteht aus einer historischen und einer technischen Untersuchung.

Aufgrund der Voruntersuchung beurteilt das Amt für Umwelt, ob weitere Massnahmen notwendig sind bzw. ob ein Sanierungs- oder Überwachungsbedarf besteht.

Kontakt

Matthias Lederer, Tel. 032 627 24 90

Katja Mettler, Tel. 032 627 26 83

Stephanie Pfister, Tel. 032 627 24 60

Dr. Claudius Pirkenseer, Tel. 032 627 29 81

Isabelle Schauwecker, Tel. 032 627 26 68

Dr. Jonas Tresch, Tel. 032 627 27 80

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
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