Untersuchen, Überwachen, Sanieren
Ein Standort ohne Untersuchungsbedarf (keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten) muss nicht untersucht werden. Eine Voruntersuchung kann aber freiwillig durchgeführt werden und ist für eine Entlassung auf dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) zwingend.
Ist ein Standort jedoch als belasteter Standort mit Untersuchungsbedarf im Kataster eingetragen, muss er zwingend untersucht werden (Art. 7 der Altlastenverordnung). Eine Voruntersuchung besteht aus einer historischen und einer technischen Untersuchung.
Aufgrund der Voruntersuchung beurteilt das Amt für Umwelt, ob weitere Massnahmen notwendig sind bzw. ob ein Sanierungs- oder Überwachungsbedarf besteht.
Kontakt
Matthias Lederer, Tel. 032 627 24 90
Katja Mettler, Tel. 032 627 26 83
Stephanie Pfister, Tel. 032 627 24 60
Dr. Claudius Pirkenseer, Tel. 032 627 29 81
Isabelle Schauwecker, Tel. 032 627 26 68
Dr. Jonas Tresch, Tel. 032 627 27 80
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00