Rechtliche Grundlagen
Die Bekämpfung von Neobiota im Kanton Solothurn basiert auf einer Reihe von rechtlichen Grundlagen, die darauf abzielen, die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern und unsere heimischen Ökosysteme zu schützen. Diese Gesetze und Verordnungen definieren die Zuständigkeiten und Pflichten der Gemeinden, des Kantons und anderer beteiligter Akteure.
Wichtige rechtliche Grundlagen auf Bundesebene
- Umweltschutzgesetz (USG)
- Dieses Gesetz bildet die Grundlage für den Schutz der Umwelt in der Schweiz, einschliesslich der Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven Arten.
- Zum Umweltschutzgesetz (USG) auf der Website des Bundes
- Freisetzungsverordnung (FrSV)
- Die Freisetzungsverordnung regelt den Umgang mit gebietsfremden Organismen, einschliesslich invasiver Neophyten, und legt Verbote sowie Einschränkungen für den Umgang mit bestimmten Arten fest.
- Zur Freisetzungsverordnung (FrSV) auf der Website des Bundes
- Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV)
- Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz der Pflanzen in der Schweiz, insbesondere vor Schädlingen und Krankheiten, einschliesslich der Massnahmen gegen invasive Pflanzenarten.
- Zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) auf der Website des Bundes
- Jagdgesetz (JSG)
- Das Jagdgesetz regelt den Schutz und die Nutzung wildlebender Tiere sowie ihrer Lebensräume, einschliesslich der Bekämpfung von invasiven Arten, die eine Bedrohung für die Biodiversität darstellen.
- Zum Jagdgesetz (JSG) auf der Website des Bundes
Wichtige rechtliche Grundlagen auf Kantonsebene
- Biosicherheitsverordnung des Kantons Solothurn
- Diese kantonale Verordnung ergänzt die Bundesvorgaben und definiert spezifische Zuständigkeiten und Regelungen zur Bekämpfung von Neobiota.
- Zur Biosicherheitsverordnung des Kantons Solothurn