Rechtliche Grundlagen

Die Bekämpfung von Neobiota im Kanton Solothurn basiert auf einer Reihe von rechtlichen Grundlagen, die darauf abzielen, die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern und unsere heimischen Ökosysteme zu schützen. Diese Gesetze und Verordnungen definieren die Zuständigkeiten und Pflichten der Gemeinden, des Kantons und anderer beteiligter Akteure.

Wichtige rechtliche Grundlagen auf Bundesebene

  1. Umweltschutzgesetz (USG)
  2. Freisetzungsverordnung (FrSV)
  3. Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV)
  4. Jagdgesetz (JSG)
    • Das Jagdgesetz regelt den Schutz und die Nutzung wildlebender Tiere sowie ihrer Lebensräume, einschliesslich der Bekämpfung von invasiven Arten, die eine Bedrohung für die Biodiversität darstellen.
    • Zum Jagdgesetz (JSG) auf der Website des Bundes

Wichtige rechtliche Grundlagen auf Kantonsebene

  1. Biosicherheitsverordnung des Kantons Solothurn