Ärztliche Einrichtungen

Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, benötigen im Kanton Solothurn eine Betriebsbewilligung (BB). Sollen die Leistungen der in der Einrichtung beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OPK) abgerechnet werden können, muss ein separates Gesuch um Zulassung zur OPK beantragt werden. Die Gesuchsformualre finden Sie in der grauen Infobox. Für Betriebsbewilligung benutzen Sie das Online-Formular.

Ärztliche Einrichtungen haben umfassende Berufs- und Informationspflichten. Sie müssen bewilligungsrelevante Tatsachen und Änderungen unverzüglich dem Gesundheitsamt melden:

  • Die Aufnahme und die Verlegung des Betriebes unter Angabe des Standortes,
  • die Änderung von zentralen personellen Daten wie der Wechsel der gesamtverantwortlichen Leitungsperson oder der Adresse der Einrichtung,
  • die Aufgabe des Betriebes.

Die Betriebsbewilligung für das Führen einer ärztlichen Privatapotheke ist separat zu beantragen. Ärztinnen und Ärzte mit einer Bewilligung für eine Privatapotheke werden periodisch inspiziert und finden wichtige diesbezügliche Dokumente unter Aufsicht.

Die Zahl der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte in ärztlichen Einrichtungen kann pro Fachgebiet und Region durch den Kanton begrenzt werden (Art. 55a KVG). Den aktuellen Stand finden Sie unter Zulassungsbeschränkung.

Notfalldienste

Informationen zum ärztlichen Notfalldienst erhalten Sie unter der Rufnummer 0848 112 112. 

Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens

Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens

Beschreibung

Einer Betriebsbewilligung des Departements bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht.

Formulare

Online-Formular

Hinweis

Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form für die Übermittlung bereit.