Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker
Wer im Kanton Solothurn in eigener fachlicher Verantwortung als Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker tätig sein möchte, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung. Für die selbständige Tätigkeit in einer eigenen Praxis oder für den mobilen Einsatz ist zudem ein umfassendes Qualitätssicherungssystem erforderlich. Die inhaltlichen Anforderungen an ein solches System sind im Leitfaden QSS Dentalhygiene unter der Rubrik «Informationen» aufgeführt.
Das Gesuch für eine Berufsausübungsbewilligung als Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker können Sie per E-Mail an gesundheit.bab@ddi.so.ch einreichen.