Zahnärztinnnen und Zahnärzte

Zahnärztinnen und Zahnärzte benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Kanton Solothurn eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Sollen die zahnärztlichen Behandlungen nach Art. 31 KVG über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OPK) abgerechnet werden können, ist ein separates Gesuch um Zulassung zur OKP zu beantragen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits über eine BAB eines anderen Kantons verfügen, können eine Anerkennung dieser Bewilligung beim Gesundheitsamt beantragen oder eine Meldung für eine 90-Tage-Dienstleistung einreichen.

Die Anstellung von Mitarbeitenden der gleichen Berufsgattung, die unter der Aufsicht einer Zahnärztin / eines Zahnarztes tätig werden, sowie Stellvertretungen sind dem Gesundheitsamt zu melden.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, welche auch ausserhalb von Notfällen Medikamente abgeben, benötigen eine Betriebsbewilligung (BAB) für eine Privatapotheke.

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dazu verpflichtet, Notfalldienst zu leisten, unabhängig davon, ob sie in eigener fachlicher Verantwortung oder als Angestellte unter Aufsicht tätig sind. Der Notfalldienst wird über die SSO Solothurn organisiert.

Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe des Gesundheitswesens veröffentlicht. Sie können diesen Service nutzen unter my.so.ch oder verwenden Sie die PDF-Formulare unter «Bewilligungen».

Bitte nutzen Sie diesen Service, um die OKP-Zulassung als Person zu beantragen:

Bitte nutzen Sie diesen Service, um die Aufgabe der Tätigkeit zu melden:

Gesundheitsamt

Aufsicht und Bewilligungen

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00