Lohn festlegen
Analytische Arbeitsbewertung
Unsere Löhne werden auf der Grundlage einer analytischen Arbeitsbewertung festgelegt. Dabei werden die Anforderungen der Funktion und die bisherigen Berufserfahrungen der Person berücksichtigt.
Einreihung der Funktionen
Jede Funktion ist einer der 31 Lohnklassen zugeordnet. Neue Funktionen werden durch Neueinreihung einer dieser Lohnklassen zugewiesen. Bei dieser Zuordnung werden die vorausgesetzten Ausbildungen und Erfahrungen, die mit der Aufgabenerfüllung verbundenen geistigen Anforderungen, die Führungs- und Sachverantwortung, die psychischen und physischen Anforderungen und Belastungen sowie die Beanspruchung der Sinnesorgane und besondere Arbeitsbedingungen berücksichtigt. Die Zuordnung ist fest und kann sich nur aufgrund einer neuen Aufgabenzuteilung und nach einer Einreihungsüberprüfung durch das Personalamt verändern.
Einstufung der Person (Neueintritt)
Beim Eintritt in den Staatsdienst wird der Anfangslohn, d.h. die Erfahrungsstufe, aufgrund der Erfahrung aus bisherigen Tätigkeiten und ausgewiesenen Fähigkeiten (Ausbildungsabschlüsse) definiert. Wie das genau geht, beschreibt der Beitrag Flacherer Anstieg beim Erfahrungszuschlag' im So! 2016-03.
Einstufung der Person (interner Wechsel)
Bei einem Funktionswechsel oder Lohnklassenwechsel innerhalb der Verwaltung wird unter zwei Varianten unterschieden.
- Bei einer Überführung in bis zu zwei höheren Lohnklassen (LK), im ähnlichen Fachgebiet, wird das Sprungblatt angewendet.
- Sollte die neue Funktion in einem anderen Fachgebiet oder mindestens drei LK höher sein, wird immer eine Neueinstufung erarbeitet. In diesem Fall wird, im Gegensatz zu einem Neueintritt, die Erfahrungsstufe vom Personalamt vorgegeben.
Detaillierte Erläuterungen sind dem Dokument "Einstufung bei internem Wechsel" zu entnehmen. Je nach Konstellation muss der Einzelfall betrachtet werden, welcher von den oben erwähnten Varianten abweichen kann.
Der jährliche Lohnanstieg
Der Lohn der Mitarbeitenden erhöht sich jährlich um eine Erfahrungsstufe, sofern die Mitarbeitendenbeurteilung mindestens als genügend bewertet wird, bis das Lohnmaximum (Erfahrungsstufe 20) erreicht wird.