Treueprämie
Bezahlter Urlaub
Arbeitnehmende haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub in folgendem Umfang:
a) nach Vollendung des 15. Dienstjahres: | 5 Arbeitstage |
b) nach Vollendung des 20. Dienstjahres: | 15 Arbeitstage |
c) nach Vollendung des 25. Dienstjahres sowie nach je 5 weiteren Dienstjahren | 20 Arbeitstage |
Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs ist das durchschnittliche Pensum der letzten fünf Jahre massgebend.
Details und weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem GAV § 168 - 172.