Lohndatenplan, -abzüge und -zulagen

Sie finden die Grundlagen in unserem Merkblatt.

Lohndatenplan

Der Lohndatenplan enthält sämtliche Termine im Zusammenhang mit der Lohndatenverarbeitung. Bitte beachten Sie die Abgabetermine für die Zulagenmeldungen sowie den Mutationsschluss für Vertragsänderungen wie beispielsweise Pensenänderungen.

Spesen

Als Spesen gelten die Auslagen, die Mitarbeitenden im Interesse des Arbeitsgebers angefallen sind. Die Höhe und die Bedingungen sind im GAV geregelt.

Weitere Informationen finden Sie unter Anstellungsbedingungen → Spesen.

Familienzulagen

Der Kanton Solothurn bezahlt weiterhin 200 Franken Kinderzulagen (bis Vollendung des 16. Altersjahr) und Ausbildungszulagen von 250 Franken (bis Ende der Ausbildung, maximal bis Vollendung des 25. Altersjahr).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Familienzulagen.

Beiträge für Familienergänzende Kinderbetreuung

Aktuell bezahlt der Kanton Solothurn abhängig und im Verhältnis zum Arbeitspensum maximal 300 Franken bei einem massgebenden Pensum von 100% je Kind und Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

Weitere Informationen finden Sie hier.