Familienzulagen

Anmeldung für den Bezug von Familienzulagen (Kinder- bzw. Ausbildungszulagen)

Der Anspruch auf Familienzulagen wird von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) geprüft und entschieden. 
Detaillierte Informationen zum Anspruch und die Antragsformulare auf Familienzulagen finden Sie in der Homepage akso.ch bzw. unter Merkblättern und Anmeldeformulare

Für Fragen oder Auskünfte ist die AKSO zuständig (zul@akso.ch oder 032 686 23 73).

Vorgehen für die Anmeldung bzw. Mutationsmeldung:

  • Anmeldeformular oder Mutationsmeldung online ausfüllen.
  • Antragsformular ausdrucken und unterzeichnen.
  • Antragsformular samt Unterlagen in elektronischer Form per Mail an folgende Adresse übermitteln lohnwesen@fd.so.ch.
  • Ist eine elektronische Zustellung nicht möglich, kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen in Papierform an folgende Adresse übermittelt werden:

Personalamt Kanton Solothurn
Familienzulagen
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Wichtig: Es sind zwingend alle notwendigen Angaben und Unterlagen gemäss den Vorgaben der Antragsformulare zu übermitteln. Unvollständige Anträge können nicht verarbeitet werden und werden zurückgewiesen. Dies gilt auch sofern die beizulegenden Unterlagen unvollständig sind.

Beachten Sie folgende zusätzliche Hinweise (nicht abschliessend):
Der Lehrvertrag muss Stempel/Unterschrift des Amtes für Berufsbildung enthalten oder die elektronische Lehrvertragsgenehmigung muss beigelegt werden.
Bei einem Studium muss die voraussichtliche Studiendauer angegeben werden, sowie ob es sich um ein Teil- oder Vollzeitstudium handelt. Bei einem Teilzeitstudium ist gleichzeitig der Arbeitsvertrag und allfällige Lohnunterlagen einzureichen.
Absolvieren Jugendliche ein Praktikum, ist der vollständige Praktikumsvertrag zuzustellen und das beabsichtigte Berufsziel anzugeben.

  • Die Anträge samt Unterlagen werden durch das Personalamt bestätigt und für die Prüfung und den Entscheid an die AKSO weitergeleitet. 
  • Die Ausgleichskasse fordert die fehlenden Angaben und Unterlagen direkt bei den Mitarbeitenden ein. Fehlende Daten und Dokumente sind der Ausgleichskasse zeitnah einzureichen, damit möglichst rasch ein abschliessender Zulagen-Entscheid ausgestellt werden kann. Ohne definitiven, bzw. positiven Zulagen-Entscheid, erfolgt keine Auszahlung der Familienzulagen. Der Entscheid der AKSO über die zustehenden Zulagen und die voraussichtliche Dauer des Anspruchs wird dem Personalamt zugestellt. 
  • Nach erfolgter Verarbeitung im Lohnsystem leitet das Personalamt den Entscheid der AKSO an die kantonsinterne E-Mailadresse der antragstellenden Person weiter. Sollte keine kantonsinterne E-Mailadresse vorhanden sein, wird der Zulagenentscheid per Post zugestellt.
  • Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die sich auf den Anspruch und die Höhe der Zulagen auswirken, müssen unaufgefordert gemeldet werden.