Aufträge / Entschädigungen
Ausgangslage
Um die Rechtsgleichheit innerhalb des Kantons als Arbeit- bzw. Auftraggeber in Bezug auf die Frage "Auftrag oder Anstellungsvertrag" und auch in Bezug auf die Honorarhöhe zu gewährleisten, ist es notwendig, Kriterien für die Auftragserteilung zu definieren. Aus diesem Grund wurde die "Weisung über die Erteilung und Entschädigung von Aufträgen" erarbeitet.
Der Einfachheit halber wird in dieser Weisung nur der Begriff „Auftrag“ verwendet. Insbesondere für Werkverträge gilt diese Weisung ebenso.
Geltungsbereich und Grundsatz
Die Weisung über die Erteilung und Entschädigung von Aufträgen gilt für die kantonale Verwaltung, die kantonalen Schulen und die kantonalen Anstalten. Der Solothurner Spitäler AG, der Gerichtsverwaltung und der BVG- und Stiftungsaufsicht wird empfohlen, die Weisung sinngemäss anzuwenden.