Externe Ausbildungsangebote

Rahmenbedingungen

Für den Besuch von externen Weiterbildungsveranstaltungen gelten die Rahmenbedingungen (siehe rechts), die der Regierungsrat am 18. Dezember 2018 beschlossen hat. Die Rahmenbedingungen regeln unter anderem

  • die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers,
  • die Verpflichtung und Rückzahlung bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und
  • das Bewilligungsverfahren.

Bei Kursen zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder auf eine höhere Fachprüfung übernimmt der Kanton bei seinen Mitarbeitenden maximal 50% der Kurskosten. Die detaillierten Bestimmungen sind im Merkblatt zu den Bundesbeiträgen (siehe rechts) ausgeführt.

Gesuch und Bewilligung von externen Veranstaltungen

Der Besuch von externen Veranstaltungen muss vorgängig bewilligt werden. Für die Gesuchstellung und die Bewilligung stehen folgende Formulare zur Verfügung:

  • Gesuch und Bewilligung von externen Veranstaltungen (siehe rechts). Dieses Formular wird verwendet, wenn die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers unter Fr. 5'000.00 liegen.

  • Rückzahlungsberechnung und Antragsbewilligung - externe Ausbildungen (siehe rechts). Dieses Formular wird verwendet, wenn die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers über Fr. 5'000.00 liegt. Mit der Bewilligung wird auch eine Rückzahlungsvereinbarung (siehe rechts) unterzeichnet.