Mitarbeitende einsetzen und führen
Die Ziele einer jeden Organisationseinheit können nur dann erreicht werden, wenn die vorhandenen Ressoucen optimal im Sinne der zu erreichenden Zielsetzungen eingesetzt werden. Personaleinsatz wiederum setzt ein Führungsverständnis voraus, welches Mitarbeitende in die Lage versetzt, möglichst eigenständig und situationsgerecht zu handeln und bei Bedarf auf die Führungsunterstützung der zuständigen Vorgesetzten zurückgreifen zu können.
Die WoV-Gesetzgebung für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung und der GAV Gesamtarbeitsvertrag zwischen den Sozialpartnern bilden gemeinsam die Rahmenbedingungen, unter denen Arbeits- und Führungsprozesse beim Kanton tagtäglich, namentlich auch bei Veränderungen, wahrgenommen werden sollen.
Führungsprozess
Der Führungsprozess beinhaltet prototypisch immer die gleichen Prozessschritte. Ausgelöst wird er durch eine Veränderung im Verantwortungsbereich. Das sichtbare Handeln der Führungsperson (Einflussnahme) basiert auf einer umfassenden Situations- oder Problemanalyse, der Beurteilung und Gewichtung von Varianten und einem bewussten Entscheid. Abgeschlossen ist der Prozess nach der (Ziel-)Überprüfung (Controlling).
