Hochzeit

Situation und Standpunkt

Das Wort Hochzeit leitet sich bekanntlich von der 'Hohen Zeit' ab. Grund genug also, um die Schliessung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auch mit entsprechenden Feierlichkeiten zu untermauern.

Dass die Heirat oder Partnerschaft von Gesetzes wegen auch mit etlichen administrativen und wirtschaftlichen Änderungen einhergeht, darf ob der 'Hohen Zeit' nicht ganz ausser Acht gelassen werden. Wir bitten Sie daher, uns jegliche Änderungen, welche Ihren Zivilstand betreffen, umgehend mitzuteilen.

Vorgehen im konkreten Fall

Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung nutzen bitte das nebenstehende Online-Meldeformular für folgende Änderungen:

  • Namen
  • Adresse
  • Bankverbindung
  • Zivilstand

Das Personalamt wird aufgrund Ihrer Angaben die notwendigen Mutationen veranlassen.

Die Arbeitnehmenden haben gemäss GAV § 114 Anspruch auf bezahlten Urlaub infolge eigener Hochzeit (5 Tage), bzw. Hochzeit von Kindern, Geschwistern, Vater oder Mutter (1 Tag).

Ob Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen auf Ihren Bund für's Leben anstossen oder mitfeiern dürfen, richtet sich in aller Regel nach den jeweiligen Amtsgepflogenheiten. Informieren und besprechen Sie diesen Punkt daher vorgängig mit Ihrer vorgesetzten Stelle.

Private Absenzen zufolge Einladung an eine Hochzeit einer/eines Mitarbeitenden gelten gemäss GAV § 90 nicht als Arbeitszeit.