Kommissionen und Arbeitsgruppen

Mitarbeitende des Personalamtes sind federführend oder partizipativ in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen tätig:

  • Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO)
  • Kommission zur Förderung der Chancengleichheit
  • Verwaltungsinterne Berufsbildungskommission (Lehrlingskommission)

Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO)

Grundlage und Aufgabe

Die Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) ist das Gremium, in welchem die Anwendungen und die Änderungen der GAV-Bestimmungen sowie die Weiterentwicklung des GAV verhandelt werden.

Sie besteht aus je sieben Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden haben das Recht, für spezifische Fragen weitere Personen beizuziehen.

Die GAVKO wird auf Antrag der Vertragsparteien tätig. Sie überwacht die Anwendung des GAV und behandelt Streitigkeiten (Auslegung und Anwendung des GAV) sowie die Weiterentwicklung des GAV.

Die GAVKO kann für Vorabklärungen und Vorarbeiten Ad-hoc-Ausschüsse bilden.