Unfallversicherung

Alle Mitarbeitenden sind obligatorisch gegen Berufsunfall und die Folgen von Berufskrankheiten versichert. Bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 8 Stunden bzw. 5.34 Lektionen pro Woche auch gegen Nicht–Berufsunfall.

Obligatorische Unfallversicherung

Die meisten Kantonsangestellten sind bei der Zürich Versicherung versichert.

Die Mitarbeitenden des  Baudepartements und die Mitarbeitenden des Amtes für Jagd, Wald und Fischerei sind bei der SUVA versichert.

Kontakt-/Vertragsdaten    
Gesellschaft Zürich Versicherungs-Gesellschaft SUVA
Policen-Nr. 15.473.498 (UVG) /
15.473.681 (UVGZ)
Nr. 5-00537-70000 (BJD) /
Nr. 1711-73.5 (AWJF)
Geltungsbereich ganze Welt ganze Welt
Telefon CH 0800 80 80 80
(Schadencenter Zürich)
0848 820 820
(allgemeine Kontaktnahme)
Telefon Ausland +41 44 628 98 98
(Schadencenter Zürich)
032 626 45 45
(Agentur Solothurn)

Vorgehen bei einem Schadenfall siehe "Unfallmeldung".