Finanzieller Engpass
Situation und Standpunkt
Beim Kanton Solothurn wird Ihnen auch in privaten finanziellen Notsituationen mit einer Bevorschussung geholfen. Vorschusszahlungen sind gemäss GAV § 138 auf maximal einen halben Netto-Monatslohn beschränkt, müssen mit dem nächsten Monatslohn ausgeglichen werden und können pro Jahr höchstens dreimal in Anspruch genommen werden.
Vorgehen im konkreten Fall
Wenden Sie sich für eine Vorschusszahlung bitte an die für die Auszahlung des Lohnes verantwortliche Dienststelle; Ihre zuständige Kontaktperson ersehen Sie auf der monatlichen Lohnabrechnung.
Schuldenberatung
Die Schuldenberatung hilft einerseits, einen Plan zur Schuldentilgung zu erstellen, und unterstützt andererseits auch, Budgets zu erstellen und Finanzen zu planen. Beachten Sie den Link rechts unter Beratungsstellen.