Krankheitsmeldung
Im Falle von Krankheit, die ein Fernbleiben von der Arbeit von mehr als 5 Kalendertagen zur Folge hat, ist der/die Mitarbeitende verpflichtet, dem/der direkten Vorgesetzten ein Arztzeugnis einzureichen. Der oder die Vorgesetzte kann die Abgabe eines Zeugnisses bereits ab dem 1. Arbeitstag verlangen.
Alle Krankheitsfälle mit einer Abwesenheit von mehr als 15 Tagen, müssen durch die Vorgesetzten dem Personalamt gemeldet werden. Mit dem elektronischen Formular werden alle relevanten Informationen im Dialog erfasst, bestätigt und automatisch weitergeleitet. Mit der Meldung ist ein gültiges Arztzeugnis einzureichen, welches bei der Erfassung einfach angehängt werden kann.
Mit der Krankmeldung wird ein Workflow gestartet. Mit diesem Workflow ist dem Personalamt - bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit - monatlich ein Arztzeugnis zu übermitteln.
Gleichzeitig kann bei der Rückkehr der Mitarbeiterin /des Mitarbeiters an den Arbeitsplatz der Fallabschluss gemeldet werden.
Formular
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Kontakt/Fragen
personenversicherungen@fd.so.ch
oder Telefon 032 / 627 21 30
Personalamt
St. Urbangasse 71 4509 Solothurn