Während der Lehre

Sprachaufenthalte, Stütz- und Förderkurse

Wir unterstützen unsere Lernenden während der Lehre mit einem finanziellen Beitrag für Sprachaufenthalte, Stütz- und Förderkurse. Nebst dem finanziellen Zustupf von max. CHF 1'000 pro Lehrverhältnis erhalten unsere Lernenden zusätzlich 20 Ferientage.

Die Grundlage für die Unterstützung der Lernenden bildet die Verordnung über die Lernenden.

Ablauf Bewilligung/Auszahlung einer Massnahme

  1. Lernende/-r bespricht die Massnahme (inkl. Kostenschätzung) mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner
  2. Berufsbildner/-in prüft das Gesuch nach den Bewilligungsvorgaben des Personalamtes
  3. Berufsbildner/-in bewilligt oder lehnt das Gesuch ab
  4. Lernende/-r besucht die Massnahme
  5. Lernende/-r füllt das Webformular aus (inkl. allen Unterlagen) und bestätigt damit, dass die Massnahme im Vorfeld mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner besprochen wurde
  6. Berufsbildner/-in erhält eine E-Mail, dass der Lernende oder die Lernende ein Gesuch beim Personalamt eingereicht hat
  7. Koordination Berufliche Grundbildung prüft das Gesuch sowie die Unterlagen und zahlt bei Vollständigkeit den Unterstützungsbeitrag mit der nächsten Lohnzahlung aus.

Beurteilung von Lernenden

Das Berufsbildungsgesetz BBG schreibt vor, dass sich Berufsbildner/-innen für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen regelmässig überprüfen müssen. Die Bildungsverordnung weist darauf hin, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und diesen mindestens einmal pro Semester mit den Lernenden bespricht. Als Instrument dafür dient der Bildungsbericht (Pflicht).

Hinweis zum Beruf Kaufmann/-frau EFZ

Beim Lehrberuf Kaufmann/-frau EFZ wird der Bildungsbericht durch die Arbeits- und Lernsituation (ALS) ersetzt. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner hält den Bildungsstand der Lernenden einmal pro Semester in der ALS fest. Die ALS gilt als Bildungsbericht.