Krankheitsmeldung
Im Falle von Krankheit, die ein Fernbleiben von der Arbeit von mehr als 5 Kalendertagen zur Folge hat, ist der/die Mitarbeitende verpflichtet, dem/der direkten Vorgesetzten ein Arztzeugnis einzureichen. Der oder die Vorgesetzte kann die Abgabe eines Zeugnisses bereits ab dem 1. Arbeitstag verlangen.
Alle Krankheitsfälle mit einer Abwesenheit von mehr als 15 Tagen, müssen durch die Vorgesetzten dem Personalamt gemeldet werden. Mit dem elektronischen Formular (siehe rechte Spalte; Formular) werden alle relevanten Informationen im Dialog erfasst, bestätigt und automatisch weitergeleitet. Mit der Meldung ist ein gültiges Arztzeugnis einzureichen, welches bei der Erfassung einfach angehängt werden kann.
Sollte die Krankheit länger andauern, ist dem Personalamt alle 30 Tage unaufgefordert eine weitere Krankheitsmeldung respektive ein Arztzeugnis zu übermitteln. Die ursprüngliche Krankheitsmeldung kann wieder verwendet werden. Das entsprechende File wird durch das Personalamt übermittelt.
Kehrt die/der Mitarbeitende nach einer Krankheit von mehr als 15 Tagen an den Arbeitsplatz zurück, so ist die Rückkehr umgehend mit dem gleichen Formular an das Personalamt zu melden.
Formular
Bitte verwenden Sie bei Dokumenten keine Dateinamen mit Sonderzeichen (+,",@,*,#,%,&,/,|,(,), usw.). Diese Dateien werden aufgrund einer Störung momentan nicht gesendet.
Kontakt/Fragen
personenversicherungen@fd.so.ch
oder Telefon 032 / 627 21 30
Personalamt
St. Urbangasse 71 4509 Solothurn