Abredeversicherung
Beim Austritt aus dem Staatsdienst oder bei Unterbruch des Arbeitsverhältnisses (z.B. bei unbezahltem Urlaub) bleibt der Versicherungsschutz für Nicht-Berufsunfälle noch 31 Tage bestehen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz mit der Abredeversicherung für maximal sechs Monate zu verlängern.
Sofern Sie diesen Versicherungsschutz wünschen, können Sie via elektronischem Portal den Abschluss selbständig umsetzen. Bitte beachten Sie die definierten Fristen und Instruktionen der Versicherung.
Personalamt
St. Urbangasse 71 4509 Solothurn