Unfall-Zusatzversicherung
Freiwillige UVGZ-Versicherung
Als Mitarbeitende des Kantons Solothurn haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige UVGZ abzuschliessen. Diese enthält im Schadenfall wertvolle Zusatzdeckungen, welche weltweit gelten:
- Ambulante Heilbehandlung
- Stationäre Heilbehandlung in der privaten Abteilung
- Sachschaden
- Ergänzung der UVG-Versicherung bei Kürzung oder Verweigerung der Leistungen
- Unterstützung Haushalthilfe
- Such- und Rettungskosten in Ergänzung zum UVG
Als Nachweis gilt der Abzug auf der Lohnabrechnung. Es gibt keine eigentliche Police für die Versicherten.
Übertritt in die Einzelversicherung
Beim Austritt aus dem Kreis der Versicherten haben die in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaften Personen die Möglichkeit in die Einzel-Versicherung der Helsana Unfall AG überzutreten. Eine der zwingenden Voraussetzungen ist, dass die Versicherten während der Anstellung bereits bei der Unfallzusatzversicherung versichert waren.
Die freiwilligen Einzelverträge werden durch die Versicherten selbständig abgeschlossen und bezahlt; der Kanton Solothurn hat lediglich beratende Funktion.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie an die folgende Adresse:
Helsana Versicherungen AG
Fachstelle Unternehmensgeschäft Mittelland
Worblaufenstrasse 200
3048 Worblaufen
oder per E-Mail an: ug-fachstelle.bern@helsana.ch
Informationen Helsana Unfall AG
Kontakt/Fragen
Personalamt
St. Urbangasse 71 4509 Solothurn