Unfall-Zusatzversicherung
Freiwillige Zusatzversicherung bei Unfall
Die Unfall-Zusatzversicherung bietet folgende Vorteile:
- Verbesserte “Leistungen” (Ergänzungen zu den Pflichtleistungen; Stichwort 2-Klassenmedizin; Auslandrisiken)
- Keine Leistungseinschränkungen (Geldleistungen Grobfahrlässigkeit/Wagnisse)
- optimierte “Prozesse/Abwicklungen” (Vertrag und Schadenfall)
- tiefere “Kosten/Prämien” (gegenüber privatem Einzeltarif)
Als Nachweis gilt der Abzug auf der Lohnabrechnung. Es gibt keine eigentliche Police für die Versicherten.
Übertritt in die Einzelversicherung
Beim Austritt aus dem Kreis der Versicherten haben die in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaften Personen die Möglichkeit in die Einzel-Versicherung der ZURICH überzutreten. Eine der zwingenden Voraussetzungen ist, dass die Versicherten während der Anstellung bereits bei der Unfallzusatzversicherung versichert waren.
Die freiwilligen Einzelverträge werden durch die Versicherten selbständig abgeschlossen und bezahlt; der Kanton Solothurn hat lediglich beratende Funktion.
Das Formular für die Offertanfrage «Offertanfrage für den Übertritt in die Einzelversicherung» finden Sie in der rechten Spalte.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie an die folgende Adresse:
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Underwriting Personenversicherung Einzel und Übertritte
Postfach
8085 Zürich
oder per E-Mail an: KTG_uebertritt@zurich.ch