Der Fachpersonenpool steht in Zusammenhang mit dem Impuls-Programm «Siedlungsentwicklung nach innen, aber qualitätsvoll! IQ!». Die kantonalen und kommunalen Planungs- und Baubehörden sind zuständig für die bauliche Weiterentwicklung der Siedlungs- und Landschaftsräume. Die Behörden sind personell nicht immer entsprechend aufgestellt, um eine fachlich robuste Beurteilung vornehmen zu können.
Der Fachpersonenpool, also eine Liste zur Vermittlung qualifizierter Fachexperten und –Expertinnen, hilft, diese Lücken zu schliessen. Kanton und Gemeinden können zur Unterstützung ihrer Aufgaben direkt an die im Fachpersonenpool aufgeführten Expertinnen und Experten gelangen.
Vertreten sein sollen insbesondere Fachleute (also Einzelpersonen) aus den Disziplinen Architektur, Landschaftsarchitektur und Raumplanung. Innerhalb dieser Fachrichtungen sollen Personen mit unterschiedlichen Kernkompetenzen (Bsp. Architektur: Fachperson mit Erfahrung in der Denkmalpflege oder mit Erfahrung bei Neubauprojekten) in den Pool aufgenommen werden. Dazu kommen Fachpersonen mit Kenntnissen in den Bereichen Soziologie, Ökologie, Ökonomie, Farbenlehre, Chancengleichheit usw. Eine Fachperson kann auch mehrere Kernkompetenzen auf sich vereinen. Die Liste von Fachpersonen ist im Allgemeinen dynamisch zu verstehen, d.h. sie wird laufend weiterentwickelt.
Von wem wird der Fachpersonenpool angewendet und in welcher Form?
Der Fachpersonenpool ist in erster Linie als Hilfsmittel für die Planungs- und Baubehörden auf Gemeinde- und Kantonsebene gedacht.
Der Fachpersonenpool soll helfen, Prozesse auf verschiedenen Ebenen und bei unterschiedlichen Projektgrössen durchzuführen. Er dient vorab zur Ermittlung von geeigneten Auftragnehmenden im Rahmen von freihändigen Vergaben:
- Koordination eines Wettbewerbs oder eines Workshops bei Projekten mit städtebaulich hohem Stellenwert
- Fachliche Begleitung eines Wettbewerbs oder eines Workshops
- Analyse der ortsbaulichen Strukturen und darauf aufbauend die Erarbeitung von Konzepten oder Merkblättern
- Analyse der Freiraumstrukturen und darauf aufbauend die Erarbeitung von Konzepten
- Einzelberatung bei Bauvorhaben im historischen Ortskern, an Kulturobjekten, oder in Perimetern mit anderwärtig hohem Stellenwert
- Mitgliedschaft in einem Gremium zur längerfristigen Unterstützung der Baukommission(en) einer oder mehrerer Gemeinden
Ist die Inanspruchnahme des Fachpersonenpools zwingend?
Nein. Die Berücksichtigung des Fachpersonenpools ist freigestellt. Der Kanton beabsichtigt in seinem Zuständigkeitsbereich bei der Inanspruchnahme von qualifizierten Fachpersonen im freihändigen Verfahren vorzugsweise auf den Pool zurückgreifen.
Wer trägt die Kosten der Beratungen?
Die Rechnungsstellung der Expertinnen und Experten aus dem Fachpersonenpool erfolgt gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber. Dies können neben den Gemeinden und dem Kanton auch andere Beteiligte sein (z.B. Bauherrschaft). Der Kanton kann sich auf Antrag einer Gemeinde an kommunalen Vorhaben beteiligen. Die Beitragshöhe ist dabei abhängig von der Bedeutung der Beratung für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen. Entsprechende Beitragsgesuche sind an die Fachstelle Heimatschutz zu richten.