Heimatschutz

Ausrichtung der Fachstelle

Das neue Raumplanungsgesetz setzt vermehrt auf eine qualitätsvolle Innenentwicklung und den schonenden Umgang mit der Landschaft. Dabei sollen nicht nur die Ortsbildschutzzonen oder geschützte Landschaften, sondern der Siedlungs- und Landschaftsraum gesamthaft berücksichtigt werden. Für die Fachstelle Heimatschutz bedeutet dies, dass sie sich vermehrt in Planungsprozesse einbringt und Fragen der Ortsentwicklung in den Vordergrund rücken Das übergeordnete Ziel dabei ist es, Orte zu schaffen, in denen man sich wohl fühlt: Wie wird mit der Klimaveränderung umgegangen? Wie leben wir in Einklang mit der Natur? Und was braucht es, damit man sich an einem Ort geborgen und beheimatet fühlt? Ein zentrales Anliegen der Fachstelle Heimatschutz ist dabei der sorgfältige Umgang mit unserem ortsbaulichen Erbe und den landschaftlichen Reizen des Kantons Solothurn. Die Fachstelle zeichnet insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich: 

  • Mitberichte aus Sicht des Ortsbildschutzes und Landschaftsschutzes zu Handen der verfahrensleitenden Stellen (z.B. Gemeinden, Kreisplanung, Abteilung Baugesuche)
  • Unterstützung von Gemeinden in Fragen der qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen insbesondere mit Massnahmen aus dem Impuls-Programm «IQ!»

Um mit den vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln die grösstmögliche Wirkung zu entfalten, sollen grössere Arealentwicklungen einen besonderen Stellenwert erhalten und das Fachwissen auf kommunaler Ebene nachhaltig gestärkt werden.

Mitberichte zu Gestaltungsplänen, Leitbildern, Ortsplanungsrevisionen u.a.

Bei der Erstellung von Vorprüfungsberichten und Stellungnahmen zu Gestaltungsplänen, Leitbildern und Ortsplanungsrevisionen erarbeitet die Fachstelle einen Mitbericht zu Handen der Kreisplanung.

Voranfragen und Baugesuche zu Kulturobjekten, zu Vorhaben in der Ortsbildschutzzone oder anderswertig bedeutenden Ortsteilen

Heute bestehen in den kommunalen Zonenreglementen unterschiedliche Bestimmungen zum Einbezug der Fachstelle Heimatschutz bzw. der kantonalen Denkmalpflege. Meist wird eine Stellungnahme der genannten Funktionen zu Handen der kommunalen Baukommission verlangt. Dies kann Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone oder an respektive im Umfeld von Kulturobjekten mit den Einstufungen geschützt/schützenswert/erhaltenswert betreffen.

Künftig soll die Beurteilung von Qualitätsfragen grundsätzlich vermehrt durch die Gemeinden selbst erfolgen können. In geschützten Ortsbildern innerhalb der Bauzone äussert sich die kantonale Fachstelle für Heimatschutz in Einzelfällen und auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Baubehörde zur (durch diese vorgenommenen) Beurteilung im Sinne eines Mitberichts. Für direkte Beratungen von Privatpersonen zu gestalterischen Fragen von einzelnen Bauvorhaben ist hingegen die Gemeinde erste Anlaufstelle. Sie kann bei Bedarf auf die Möglichkeiten des Impuls-Programms «IQ!» zurückgreifen.

Nicht in den Aufgabenbereich des Heimatschutzes fallen Fragen des Denkmalschutzes, für welche das Amt für Archäologie und Denkmalpflege verantwortlich ist. Das Verständnis für die unterschiedlichen Anliegen des Ortsbildschutzes (als Teil des Heimatschutzes) und der Denkmalpflege und die unterschiedliche rechtliche Bedeutung der jeweiligen Schutzobjekte kann in der Zusammenarbeit von Projektverfassenden und Gemeinde eine grosse Herausforderung sein. Sowohl der Ortsbildschutz als auch die Denkmalpflege haben zum Ziel, Bauten und deren Umgebung zu erhalten. Während die Denkmalpflege in der Regel einzelne Objekte (möglichst integral, also auch im Gebäudeinnern) als wichtige Zeitzeugen vergangener Epochen bewahren möchte, geht es beim Ortsbildschutz in erster Linie um die Gesamtwirkung der Siedlungen. Ein Ortsbild umfasst die Bebauung, also die Gebäude sowie die Strassen und Plätze, an denen sie liegen. Zu einem Ortsbild gehören aber auch unbebaute Räume wie Gärten, Pärke, Promenaden und Freizeitanlagen sowie Wiesen, Äcker, Weiden, Obstgärten oder Rebhänge, die mit der Bebauung in Beziehung stehen. Neben dem Erhalt von Gebäuden respektive deren äusserer Erscheinung geht es beim Ortsbildschutz also auch um andere Elemente, die für den Ort charakteristisch sind.

Unterstützung von Bauherrschaften ausserhalb Bauzone

Auch bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen gilt der Grundsatz «Je früher desto besser». Die Fachstelle Heimatschutz kann dabei über verschiedene Wege eingebunden werden:

  • Direktkontakt: Eine erste Begegnung kann eine vorgängige Direktberatung zwischen der Bauherrschaft (resp. deren beauftragte/-r Planer/-in) und der Fachstelle Heimatschutz sein. Dieser Erstkontakt erfolgt in Form von telefonischen Gesprächen und/oder einem Planaustausch auf elektronischem Weg. Anschliessende Ortsbegehungen sind nicht ausgeschlossen, finden jedoch auch hier nur in Ausnahmefällen statt. Die vorgängige Beratung umfasst dabei ausschliesslich die Aspekte des Ortsbild- und Landschaftsschutzes. Aus der unverbindlichen Vorbesprechung zwischen der Bauherrschaft und der Fachstelle lässt sich also keine rechtliche Sicherheit zur Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens insgesamt ableiten. Vielmehr soll klar werden, was zu beachten ist, um den Anliegen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes Rechnung zu tragen. Für die Klärung der generellen Bewilligungsfähigkeit sind in jedem Falle weitere Abklärungen bei der örtlichen Baubehörde oder der Abteilung Baugesuche beim Amt für Raumplanung zu tätigen.
  • Voranfrage: Die Fachstelle kann auch bei einer offiziellen Voranfrage im Rahmen des Baugesuchverfahrens um einen Mitbericht gebeten werden. Die Kommunikation läuft dabei über die örtliche Baubehörde und/oder die Abteilung Baugesuche des Amtes für Raumplanung. Bei offiziellen Voranfragen werden bereits, nebst jener der Fachstelle Heimatschutz, auch Stellungnahmen anderer Fachstellen und Amtsstellen in den Prozess involviert. Sie kann sich somit umfassender zur Bewilligungsfähigkeit eines Vorhabens äussern.
  • Baugesuch: Stellungnahme im Baugesuchverfahren. Die Kommunikation respektive die Baugesucheingabe läuft dabei über die örtliche Baubehörde und die Abteilung Baugesuche beim Amt für Raumplanung. Hier gilt: Zu laufenden Verfahren kann die Fachstelle keine Informationen geben. Ein Direktkontakt mit der Fachstelle ist also erst nach Erhalt eines Zwischenberichts oder eines Beschlusses wieder möglich.

Unterstützung von Gemeinden und Bauherrschaften innerhalb Bauzone

Eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen ist das vorrangige Ziel bei Vorhaben innerhalb der Bauzone. D.h. dass die Qualität des Siedlungs- und Landschaftsraumes insgesamt noch stärker im Vordergrund rückt und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang in einer Gemeinde Objekte des Ortsbildschutzes vorhanden sind oder nicht.

Das Impuls-Programm «Siedlungsentwicklung nach innen, aber qualitätsvoll! IQ!» führt mehrere Ziele zusammen:

  • mit der «verdichteten Bauweise» soll ein Beitrag an die Siedlungsentwicklung nach innen und damit die haushälterische Bodennutzung geleistet werden
  • mit der «hochwertigen Bauweise» soll eine angemessenen Wohnqualität gewährleistet werden (in einer ganzheitlichen Sicht bezieht sich die Bauweise auf die Bauten und die Aussenräume)
  • mit der möglichst CO2- effizienten Bauweise wird der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verfolgt

Um die Gemeinden bei diesen anspruchsvollen Aufgaben auch über die hoheitlichen Verfahren hinaus zu unterstützen, soll vermehrt die Wissensvermittlung, der Erfahrungsaustausch, die Stärkung fachlicher Kompetenzen aller Beteiligten oder eine finanzielle Unterstützung in Betracht gezogen werden. Die Fachstelle Heimatschutz ist dabei eine wichtige Anlaufstelle für entsprechende Anliegen der kommunalen Planungs- oder Baubehörden.