Umsetzung der kantonalrechtliche Aus- und Weiterbildungsverpflichtung
Die kantonalrechtliche Aus‑ und Weiterbildungsverpflichtung ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Sie verpflichtet die Listenspitäler, Pflegeheime sowie Spitex‑Organisationen dazu, sich aktiv an der Ausbildung von Fachpersonen in nicht‑universitären Gesundheitsberufen zu beteiligen und damit einen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung des Fachkräftebedarfs zu leisten.
Von dieser kantonalrechtlichen Verpflichtung betroffen sind die Ausbildungsgänge der Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS), der Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) sowie der Fachfrauen und Fachmänner Betreuung, Fachrichtung Betagtenbetreuung (FaBe), einschliesslich der entsprechenden Nachholbildungen.
Für die Spitäler umfasst die Verpflichtung zusätzlich die Ausbildung von Hebammen und Geburtshelfern auf Fachhochschulstufe.
Bedarfsplanung nicht-universitäre Gesundheitsberufe
Zur Erfüllung der kantonalrechtlichen Aus‑ und Weiterbildungsverpflichtung hat das Gesundheitsamt im Jahr 2025 beim Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) eine Bedarfsplanung für die praktische Ausbildung in den Sekundarberufen sowie in den praxisambulanten Gesundheitsberufen im Kanton Solothurn in Auftrag gegeben.
Die Bedarfsplanung umfasst den Zeitraum bis 2032 und zeigt auf, wie viele Fachpersonen in den jeweiligen Berufsgruppen benötigt werden. Grundlage dafür bilden unter anderem die demografische Entwicklung, ordentliche Pensionierungen, frühzeitige Berufsausstiege sowie Wechsel in andere Branchen oder Ausbildungsabbrüche. Die Ergebnisse dienen als zentrale Grundlage für die strategische Planung der zukünftigen Ausbildungskapazitäten im Kanton Solothurn.
Eine kompakte Übersicht der wichtigsten Erkenntnisse finden Sie im «Faktenblatt Bedarfsplanung nicht-universitäre Gesundheitsberufe» unter den Dokumenten.
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