Pflanzenschutzmittel und Biozide

Grundsätzlich ist die Anwendung von umweltgefährdenden Stoffen im Wald verboten.

In besonderen Situationen können jedoch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot gewährt werden, indem eine Anwendungsbewilligung ausgestellt wird. 

Einsatz Pflanzenschutzmittel

Eine Ausnahme vom Verbot wird nur unter strengen Auflagen und nur wenn keine alternative Möglichkeit besteht, gewährt.

Die Anwendungsbewilligung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden und wird durch die kantonale Waldschutzbeauftragte nur an Inhaber eines Fachausweises PSM im Wald erteilt.

Anwendungsbewilligung PSM im Wald beantragen

Die Liste der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Wald finden Sie unter nachfolgendem Link: Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Wald

Weitere Informationen sind auf folgendem Link zu finden: Pflanzenschutzmittel im Wald

 

 

Einsatz Biozide im Wald

Zur Eindämmung der Asiatischen Hornisse ist es möglich eine Anwendungsbewilligung für die Anwendung im Wald auszustellen. Diese wird nur unter strengen Auflagen und nur wenn keine alternative Bekämpfungsmöglichkeit (z.B. Aktivkohle) besteht, gewährt. Die Anwendungsbewilligung zum Einsatz von Bioziden muss beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden und wird durch die kantonale Waldschutzbeauftragte nur an Inhaber eines Fachausweises für allgemeine Schädlingsbekämpfung erteilt.

Anwendungsbewilligung Biozide im Wald beantragen

Asiatische Hornisse

Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse sind auf folgendem Link zu finden:

Asiatische Hornisse - Kanton Solothurn

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Wald

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.