Pflanzenschutzmittel und Biozide
Grundsätzlich ist die Anwendung von umweltgefährdenden Stoffen im Wald verboten.
In besonderen Situationen können jedoch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot gewährt werden, indem eine Anwendungsbewilligung ausgestellt wird.
Einsatz Pflanzenschutzmittel
Eine Ausnahme vom Verbot wird nur unter strengen Auflagen und nur wenn keine alternative Möglichkeit besteht, gewährt.
Die Anwendungsbewilligung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden und wird durch die kantonale Waldschutzbeauftragte nur an Inhaber eines Fachausweises PSM im Wald erteilt.
Anwendungsbewilligung PSM im Wald beantragen
Die Liste der aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Wald finden Sie unter nachfolgendem Link: Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Wald
Weitere Informationen sind auf folgendem Link zu finden: Pflanzenschutzmittel im Wald
Einsatz Biozide im Wald
Zur Eindämmung der Asiatischen Hornisse ist es möglich eine Anwendungsbewilligung für die Anwendung im Wald auszustellen. Diese wird nur unter strengen Auflagen und nur wenn keine alternative Bekämpfungsmöglichkeit (z.B. Aktivkohle) besteht, gewährt. Die Anwendungsbewilligung zum Einsatz von Bioziden muss beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden und wird durch die kantonale Waldschutzbeauftragte nur an Inhaber eines Fachausweises für allgemeine Schädlingsbekämpfung erteilt.
Asiatische Hornisse
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse sind auf folgendem Link zu finden:
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Abteilung Wald
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509
Solothurn
Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.