Pflanzenschutzmittel und Biozide

Grundsätzlich ist die Anwendung von umweltgefährdenden Stoffen im Wald verboten. In besonderen Situationen können jedoch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot gewährt werden, indem eine Anwendungsbewilligung ausgestellt wird. 

Information Einsatz Pflanzenschutzmittel

Die Anwendungsbewilligung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss jährlich beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden und wird durch die Kantonale Waldschutzbeauftragte nur an Inhaber eines Fachausweises erteilt.

Formular Anwendungsbewilligung

Die Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Wald finden Sie unter nachfolgendem Link: Pflanzenschutzmittel im Wald

Wichtiger Hinweis: Zulassungen für PSM können auslaufen. Nach Ende der Zulassung beginnt eine zweijährige Phase bis zur "Aufbrauchfrist", während der die PSM weiterhin eingesetzt werden dürfen. Mit Erreichen der Aufbrauchfrist darf ein Mittel im Wald nicht mehr genutzt werden!

 

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Wald

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.