Abbaugebiete im Richtplan

Abbaukonzept Steine und Erden

Grundlage für die im kantonalen Richtplan aufgeführten Abbaugebiete (Kapitel E3.1-3.4) sind die kantonalen Abbaukonzepte. Sie bezeichnen geeignete Abbaustandorte zur langfristigen Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoffen, dies unter Berücksichtigung von verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen. Für den Kiesabbau wurde das Abbaukonzept aus dem Jahr 2009 kürzlich überprüft und aktualisiert.

Es liegen derzeit folgende Grundlagen zur kantonalen Abbauplanung vor:

Richtplankapitel zu den Abbaustellen

Amt für Umwelt

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