Aus- und Weiterbildungsverpflichtung der nicht-universitären Gesundheitsberufe

Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung kann nur mit einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Fachpersonen sichergestellt werden. Diese hängt sowohl vom Nachwuchsbedarf als auch vom verfügbaren Nachwuchsangebot ab.

Im Kanton Solothurn bestehen zwei unterschiedliche Aus‑ und Weiterbildungsverpflichtungen im Bereich der nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Einerseits gilt eine kantonalrechtliche Aus‑ und Weiterbildungsverpflichtung, die sich auf die Sekundarberufe der Pflege sowie auf praxisambulante Berufe bezieht. Andererseits besteht eine bundesrechtliche Ausbildungsverpflichtung, welche die Tertiärberufe der Pflege umfasst. Beide verfolgen das Ziel, unter Berücksichtigung hoher Ausbildungsstandards sowie der geltenden Rahmenlehrpläne und Bildungsverordnungen die Ausbildungskapazitäten in den verschiedenen Versorgungsbereichen zu erhöhen und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs zu leisten.

Weitere Informationen zu den beiden Aus‑ und Weiterbildungsverpflichtungen finden Sie unter:

Fachanwendung Ausbildungsverpflichtung (FA AVG)

Die Abwicklung der kantonalrechtlichen Aus- und Weiterbildungsverpflichtung sowie der bundesrechtlichen Ausbildungsverpflichtung (Beiträge an die Institutionen für ihre Ausbildungsleistungen) erfolgt über die „Fachanwendung Ausbildungsverpflichtung (FA AVG)“. 
Die FA AVG ist unter folgendem Link abrufbar: 

https://avg.so.ch

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