Umsetzung der bundesrechtlichen Ausbildungsverpflichtung (Pflegeinitiative)
Die Pflegeinitiative wurde im November 2021 vom Volk angenommen. Sie wird in zwei Etappen umgesetzt. Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive und bei der zweiten Etappe wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen im Vordergrund stehen.
Für die Umsetzung der ersten Etappe sind die Kantone zuständig. Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege sowie die kantonalen Rechtsgrundlagen sind per 01. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Ausbildungsoffensive sieht vor, dass alle Gesundheitseinrichtungen verpflichtet werden, genügend diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH auszubilden. Für ihre diesbezüglichen Aus- und Weiterbildungsleistungen werden sie einen finanziellen Beitrag des Kantons erhalten.
Bedarfsplanung Pflegefachpersonen HF und FH
Im Rahmen der Umsetzung der Ausbildungsoffensive hat das Gesundheitsamt eine Bedarfsplanung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH im Kanton Solothurn erarbeitet (siehe unter «Dokumente»). Die Bedarfsplanung zeigt auf, wie viele Pflegefachpersonen HF und FH infolge demografischer Veränderungen, ordentlicher Pensionierungen, frühzeitiger Berufsausstiege und wegen Branchenwechsel oder Ausbildungsabbrüchen bis ins Jahr 2032 im Kanton SO benötigt werden.
Mandat Ausbildungsverantwortung HF Pflege der OdA Solothurn
Die OdA Gesundheit und Soziales des Kantons Solothurn bietet Betrieben, die keine eigene bildungsverantwortliche Person HF vor Ort haben, das Mandat «Ausbildungsverantwortung HF Pflege» an.
Auf der Webseite der OdA Gesundheit und Soziales des Kantons Solothurn finden Sie weitere Informationen zu Ausbildungsverantwortung HF im Mandat.
Ausbildungsbeiträge für Studierende
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen für die Studierenden.
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ausbildung@ddi.so.ch
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