Todesfall

Situation und Standpunkt

Todesfälle erschüttern; die Betroffenheit macht ohnmächtig und wird als zusätzlicher Stressfaktor erlebt, denn die Arbeit geht trotzdem weiter...

Vorgehen beim Tod eines Mitarbeitenden

  • Kontaktaufnahme mit dem Personalamt
  • Beachten Sie die Praxisdokumentation des Personalamtes.

Vorgehen beim Tod von Angehörigen eines Mitarbeitenden

  • Anteilnahme und Unterstützung
  • Eventuell Information der Mitarbeitenden und der vorgesetzten Stellen

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die weiteren Bestimmungen betreffend bezahltem Urlaub in Todesfällen und für die Teilnahme an Trauerfeiern gemäss GAV § 114.

RRB

RRB Nr. 1680 vom 7. April 1964:

regelt die Zuständigkeit für die Todesanzeige sowie für den Kranz im Namen des Regierungsrates.

Kontakt/Fragen

Ziegler Regula
Telefon: 032 627 20 82
regula.ziegler@fd.so.ch 

Weiterführende Links

HR Today 'Der Tod macht nicht Halt vor der Firmentüre'

Beobachter 'Was nach einem Todesfall gemacht werden muss'

Beachten Sie zudem die Hinweise auf der Homepage Ihrer Einwohnergemeinde und nehmen Sie deren Beratungsdienste in Anspruch.