Todesfall
Situation und Standpunkt
Todesfälle erschüttern; die Betroffenheit macht ohnmächtig und wird als zusätzlicher Stressfaktor erlebt, denn die Arbeit geht trotzdem weiter...
Vorgehen beim Tod eines Mitarbeitenden
- Kontaktaufnahme mit dem Personalamt
- Beachten Sie die Praxisdokumentation des Personalamtes.
Vorgehen beim Tod von Angehörigen eines Mitarbeitenden
- Anteilnahme und Unterstützung
- Eventuell Information der Mitarbeitenden und der vorgesetzten Stellen
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die weiteren Bestimmungen betreffend bezahltem Urlaub in Todesfällen und für die Teilnahme an Trauerfeiern gemäss GAV § 114.
RRB
RRB Nr. 1680 vom 7. April 1964:
regelt die Zuständigkeit für die Todesanzeige sowie für den Kranz im Namen des Regierungsrates.
Kontakt/Fragen
Ziegler Regula
Telefon: 032 627 20 82
regula.ziegler@fd.so.ch
Weiterführende Links
HR Today 'Der Tod macht nicht Halt vor der Firmentüre'
Beobachter 'Was nach einem Todesfall gemacht werden muss'
Beachten Sie zudem die Hinweise auf der Homepage Ihrer Einwohnergemeinde und nehmen Sie deren Beratungsdienste in Anspruch.
Personalamt
St. Urbangasse 71 4509 Solothurn