Austrittsformalitäten
Checkliste Austritt von Mitarbeitenden
Um einen Austritt für alle Beteiligten formell korrekt und effizient abzuwickeln, wurde eine Checkliste erarbeitet.
Unfallversicherung/Abredeversicherung
Beim Austritt aus dem Staatsdienst oder bei Unterbruch des Arbeitsverhältnisses (z.B. bei unbezahltem Urlaub) bleibt der Versicherungsschutz für Nicht–Berufsunfälle noch 31 Tage bestehen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz mit der Abredeversicherung für maximal sechs Monate zu verlängern.
Krankentaggeld - Übertritt in die Einzelversicherung
Aus dem Staatsdienst austretende Mitarbeitende, welche nach dem Austritt über keine Krankentaggeldversicherung verfügen, haben die Möglichkeit, innert 3 Monaten ohne Gesundheitsprüfung in die Einzelversicherung des bisherigen Versicherers Visana überzutreten. Wünschen Sie eine diesbezügliche Offerte, schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an das Personalamt.
Abgangsentschädigung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Mitarbeitenden, welche aus dem Anstellungsverhältnis ausscheiden, eine Abgangsentschädigung zugesprochen werden. Die Grundlagen dafür finden sich in § 53 GAV. Der Antrag ist auf dem Dienstweg ans Personalamt zu richten.
Personalamt
St. Urbangasse 71 4509 Solothurn