Handlungsfähigkeitszeugnisse
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine Person ganz oder für gewisse Geschäfte handlungsfähig ist und beispielsweise Bankverträge selbst unterschreiben kann.
So gehen Sie vor
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie bei der an Ihrem Wohnort zuständigen KESB ausstellen lassen. Dazu müssen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweis am Schalter der KESB vorbeigehen. Die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses ist kostenpflichtig.