Schulen
Die Schule sowie der Kindergarten spielen im Kindesschutz eine wichtige Rolle. Lehrpersonen oder auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können mit ihren Beobachtungen zur frühen Erkennung einer möglichen Gefährdung eines Kindes beitragen.
Meldung an die KESB
Fachpersonen aus dem Bildungsbereich sind verpflichtet, der KESB zu melden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist. Damit die KESB handeln kann, ist sie auf entsprechende Meldungen angewiesen. Das Formular zur Meldung an die KESB finden Sie in der grauen Infobox. Die Schule bleibt für die Beschulung sowie die Durchsetzung der Schulpflicht zuständig, auch wenn die KESB tätig wird.
Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle
Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:
Telefon 032 627 71 11
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00