Schulen

Die Schule sowie der Kindergarten spielen im Kindesschutz eine wichtige Rolle. Lehrpersonen oder auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können mit ihren Beobachtungen zur frühen Erkennung einer möglichen Gefährdung eines Kindes beitragen.

Meldung an die KESB

Fachpersonen aus dem Bildungsbereich sind verpflichtet, der KESB zu melden, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist. Damit die KESB handeln kann, ist sie auf entsprechende Meldungen angewiesen. Das Formular zur Meldung an die KESB finden Sie in der grauen Infobox. Die Schule bleibt für die Beschulung sowie die Durchsetzung der Schulpflicht zuständig, auch wenn die KESB tätig wird.

Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle

Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:

Telefon 032 627 71 11

KESB Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00

KESB Dorneck-Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


Freitag nach Vereinbarung.

KESB Thal-Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

KESB Olten-Gösgen

Amthausquai 23
4603 Olten

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00