Feuerungskontrolle
Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. Die Luftreinhalte-Verordnung fordert deshalb, dass Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen etc.) kontrolliert und gemessen werden müssen. Von der Messpflicht (nicht aber von der Kontrollpflicht) ausgenommen sind Einzelraumfeuerungen (Schwedenöfen, Cheminée) bis 70 kW Leistung.
Die Feuerungskontrolle obliegt im Kanton Solothurn dem Amt für Umwelt.
Freier Markt statt Monopol - der Kanton hat die Feuerungskontrolle liberalisiert
Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 ist die Feuerungskontrolle liberalisiert worden. Seither können Hauseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt. Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu organisieren.
Aufgebotsschreiben: Bitte Frist beachten (Jahreszahl)!
Feuerungstechnische Fachbetriebe
Feuerungsanlagen melden
Neue Feuerungsanlagen müssen bei der Installation durch ein Unternehmen beim Kanton gemeldet werden. Auch als Eigentümer kann eine Feuerungsanlage gemeldet und zugleich der Zugang zu den Informationen zur eigenen Anlage beantragt werden. Damit kann beispielsweise persönlich überprüft werden, ob die durchgeführte Feuerungskontrolle vom Fachbetrieb beim Kanton gemeldet worden ist.
Energiefachstelle
Neutrale Beratung und Unterstützung bei Fragen zum Heizungsersatz, zu Förderprogrammen oder zu Sanierungen.
Amt für Umwelt
Feuerungskontrolle
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00