Fragen zur Holzfeuerung

Häufige Fragen zur Holzfeuerungskontrolle:

Sie müssen Ihre Feuerungsanlage fristgerecht durch einen zugelassenen Fachbetrieb kontrollieren lassen. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Fachbetriebe steht Ihnen im Internet unter so.ch/feuerungskontrolle zur Verfügung.

Ihre Heizungsanlage ist bei uns nicht ordnungsgemäss abgemeldet worden. Bitte kontaktieren Sie uns unter feko@bd.so.ch.

Die Feuerungskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben (Artikel 13 der Luftreinhalte – Verordnung (814.318.142.1) Nach dem Ablauf, der im Aufforderungsschreiben gesetzten Frist, verschickt das Amt für Umwelt ein Mahnschreiben. Wird die Anlage innert der gesetzten Mahnfrist nicht kontrolliert, wird die Feuerungskontrolle mit einer kostenpflichtigen Verfügung angeordnet. Nach Ablauf der verfügten Frist wird das zuständige Oberamt mit der Vollstreckung der Feuerungskontrolle beauftragt.

Bei Anlagen bis 70kW Feuerwärmeleistung wird alle 4 Jahre eine Kohlenmonoxid (CO)-Messung durchgeführt und der Brennstoff kontrolliert. 

Eine Staubmessung muss nur bei der Abnahmemessung oder Klagekontrolle durchgeführt werden.

Der Fachbetrieb ist frei wählbar. Aber nur vom Kanton zugelassene Fachbetriebe, deren Fachpersonen die vorgeschriebenen Ausbildungen und Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen Messungen und Kontrollen durchführen Eine fortlaufend aktualisierte Liste steht Ihnen im Internet unter so.ch/feuerungskontrolle zur Verfügung. 

Mit dem Filter Feuerungskontrolle an Holzfeuerungen finden Sie alle Fachbetriebe. 

 

Damit die Messung mit einem möglichst guten Ergebnis abgeschlossen werden kann, müssen folgende Punkte beachtet werden: 

  • Bei handbeschickten Anlagen (Stückholz-Feuerungen) darf der Speicher maximal zur Hälfte gefüllt sein und muss im kalten Zustand belassen werden.
  • Automatische beschickte Holzfeuerungen (Pellet-, Schnitzel-Feuerungen) können betriebswarm gemessen werden. Daher muss hier nichts Spezielles beachtet werden. 

Zum Messtermin muss ausreichend geeignetes Holz vorhanden sein. Der Fachbetrieb wird den Anlagebetreiber vor der Messung ausführlich informieren. 

Wir empfehlen, dass zumindest bei der ersten Messung eine verantwortliche Person mit dabei ist, da bei der ersten Kontrolle Information und Beratung im Vordergrund steht. Ausserdem ist insbesondere bei von Hand befeuerten Anlagen (Stückholz-Feuerungen) das korrekte Beladen und Anfeuern wesentlich für eine gutes Messergebnis. Aus diesem Grund ist es für die Messperson wichtig, Sie bei den Vorgängen begleiten zu können. Bei automatischen befeuerten Anlagen (Pellet-, Schnitzel-Feuerungen) ist dies weniger relevant. 

Es besteht kein gesetzlicher festgelegter Preis. Bitte holen Sie bei einem zugelassenen Fachbetrieb eine Offerte ein.

Bei einer Grenzwertüberschreitung wird eine Sanierungsverfügung ausgestellt, wenn einfache Massnahmen nicht ausreichen. Ist eine Sanierung nötig, werden die Fristen nach Artikel 10 der Luftreinhalte-Verordnung festgelegt. 

Die Speichergrösse für automatische Feuerungen berechnet sich wie folgt - pro Kilowatt Leistung braucht es 25l Wasser Inhalt. Die Speichergrösse für handbeschickte Feuerungen berechnet sich wie folgt - pro Kilowatt Leistung braucht es 55l Wasser Inhalt. 

Bei Feuerungen, die die Grenzwerte einhalten, wird zur Installation eines Speichers eine Sanierungsfrist von 10 Jahren gewährt. 

Bei einer Feuerung, die die Grenzwerte nicht einhält, wird zur Installation eines Speichers die Sanierungsfrist aufgrund der Beanstandung festgelegt.

Nein, alle Einzelraumfeuerungen sowie Einzelherde / Zentralheizungen (z.B. Tiba) müssen nicht gemessen werden. Bei einer Klage kann es vorkommen, dass eine Messung notwendig wird. 

Ja, in diesem Fall können Sie die Messung / Kontrolle hinauszögern. Falls auch die neue Anlage mit Holz betrieben wird, muss diese innert 3 Monaten (spätestens nach 12 Monaten) kontrolliert werden. Vergessen Sie nicht, die neue Anlage bei der Gebäudeversicherung zu melden.

Holzfeuerungen sind zwar CO2 -neutral und somit klimafreundlich, die Problematik bezüglich Feinstaub bleibt aber bestehen. Wirklich umweltfreundlich sind Holzfeuerungen erst dann, wenn sie keine übermässigen Emissionen verursachen.

 

Amt für Umwelt

Feuerungskontrolle

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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