Oel- und Gasfeuerungen

Seit dem 1. Juli 2018 ist die neue Luftreinhalteverordnung (LRV-SO 812.41) des Kantons Solothurn in Kraft. Seither obliegt die Aufsicht über die Feuerungskontrolle dem Kanton. Verantwortlich dafür ist das Amt für Umwelt (AfU). Die Anlageinhaber haben nun mehr Selbst­bestimmung und Eigenver­ant­wo­rtung. Sie sind verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren und können dazu den Fachbetrieb selber bestimmen.

Zugelassene Fachbetriebe

Die amtlichen Messungen und Kontrollen dürfen im Kanton Solothurn nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren Fachpersonen die spezifischen Ausbildungsmodule des Bundes­amtes für Umwelt (BAFU) erfolgreich abgeschlossen haben. Aufgrund dieser Ausbildungsnachweise erteilt das AfU die Zulassung. Die fortlaufend aktualisierte Zulassungsliste der feuerungstechnischen Fachbetriebe steht online zur Verfügung.

Für den Ablauf der Feuerungskontrolle gilt seit dem 1. Juli 2018:

  • Das AfU fordert die Inhaber von Feuerungsanlagen periodisch zur Kontrolle ihrer Anlagen auf (Öl: alle zwei Jahre; Gas: alle vier Jahre ab Heizperiode 2020/2021).
  • Die Aufforderungen für die kommende Heizperiode werden vorgängig, zwischen April und Juni, verschickt.
  • Nach erfolgter Aufforderung hat der Inhaber ein Jahr Zeit, die Kontrolle einem zugelassenen Fachbetrieb in Auftrag zu geben (Heizperiode 1. Juli bis 30. Juni im Folgejahr).
  • Nach der Kontrolle meldet der Fachbetrieb die Messergebnisse über die Webapplikation FEKO dem AfU.
  • Dem AfU müssen keine Kontrollrapporte eingereicht werden.
  • Je nach Messergebnis nimmt das AfU weitere Schritte vor.
    • Positives Ergebnis: Der Anlageinhaber erhält nach zwei (Heizöl) bzw. vier Jahren (Gas) das nächste Aufgebot.
    • Negatives Ergebnis: Das AfU fordert zur Einregulierung auf oder verschickt innerhalb von 60 Tagen eine Sanierungsverfügung mit entsprechenden Fristen.
  • Gemäss kantonalem Gebührentarif verlangt der Kanton pro Messung / Kontrolle einen administrativen Beitrag von fünf Franken. Die Abrechnung erfolgt über den Fachbetrieb..

Vollzug und Kontrolle

Der Vollzugsleitfaden "Feuerungskontrolle für Öl- und Gasfeuerungen" fasst alle Informationen und Rechtsgrundlagen zusammen.

Feuerungstechnische Fachbetriebe