KR-Newsletter 01/2026 - 26.01.2026

Vorstösse der Januar-Session

Der Kantonsrat wird sich während der Januar-Session mit diversen parlamentarischen Vorstössen befassen. Der vorliegende Newsletter-Beitrag beschreibt die verschiedenen Aufträge, die an der kommenden Session voraussichtlich behandelt werden.

Traktandum 8: VA 0076/2025 – Volksauftrag «Abschaffung der Bewegungsjagd»

Der Volksauftrag fordert, dass alle rechtlichen und politischen Mittel ergriffen werden, um die Bewegungsjagd abzuschaffen. Der Regierungsrat beantragt die Nichterheblicherklärung des Auftrags, da der Kanton mit einem Verbot der Bewegungsjagd den gesetzlichen Auftrag zur Regulierung der Wildbestände nicht mehr gewährleisten könnte. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) beantragt die Zustimmung zum Antrag des Regierungsrats. 

Traktandum 9: A 0064/2025 – Auftrag Fraktion glp: Abzugsfähigkeit der energetischen Sanierungen im Gebäudebereich sicherstellen

Der Auftrag der Fraktion glp fordert, dass Investitionen in energetische Sanierungen und in den Umweltschutz im Gebäudebereich steuerlich weiterhin abzugsfähig bleiben. Dies soll auch nach einer möglichen Anpassung oder Abschaffung des Eigenmietwerts gelten. Der Regierungsrat beantragt Nichterheblicherklärung, da beim Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung der im kantonalen Recht vorgesehene Abzug nicht automatisch wegfällt. Hierzu bräuchte es eine Gesetzesänderung, die in der Kompetenz des Kantonsrats liegt. Die Finanzkommission (FIKO) beantragt die Erheblicherklärung und Abschreibung, was der Regierungsrat ablehnt. 

Traktandum 10: A 0027/2025 – Auftrag Mitte-Fraktion. Die Mitte - EVP: Wertschätzung für das Staatspersonal

Mit dem Auftrag der Mitte-Fraktion soll der Regierungsrat beauftragt werden, dem Staatspersonal im Jahr 2025 als Zeichen der Wertschätzung eine Einmalprämie von 1'000 Franken pro Mitarbeitenden (bei einem 100 %-Pensum) zu entrichten. Wenn dafür neue rechtliche Grundlagen notwendig sind, sollen diese geschaffen werden. Der Regierungsrat beantragt die Nichterheblicherklärung, da erstens die Kostenfolge sehr hoch wäre und zweitens die Umsetzung dieser Massnahme die Ausgewogenheit des Massnahmenplans gefährden würde. Drittens sehen das aktuelle Lohnsystem sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktuell keine Möglichkeit für eine solche Zahlung vor und viertens sei die Lohnpolitik des Kantons bereits konkurrenzfähig. Die FIKO folgt dem Antrag des Regierungsrats. Der Erstunterzeichner hat einen Antrag auf geänderten Wortlaut eingereicht. Im Rahmen der Überarbeitung der Besoldungen für das Staatspersonal sollen die rechtlichen Grundlagen für Einmalprämien überprüft werden.

Traktandum 11: A 0026/2025 – Auftrag André Wyss (EVP, Rohr): SNB-Ausschüttungen entpolitisieren

Der Auftrag von André Wyss will den Regierungsrat beauftragen, einen Mechanismus einzuführen, sodass in Voranschlag und Rechnung des Kantons jeweils ein durchschnittlicher, grundsätzlich fixer und somit stabiler Betrag der SNB-Zahlungen berücksichtigt wird und nicht der effektiv erwartete bzw. erhaltene. Der Regierungsrat beantragt Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut. Der Regierungsrat ergänzt, dass die Bildung einer Schwankungsreserve nicht in Erwägung gezogen wird. Die FIKO beantragt Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut. Die Rechnung wird in ihrem Wortlaut durch den IAFP ersetzt, ansonsten entspricht der Wortlaut jenem des Regierungsrats. Der Regierungsrat hat der Fassung der FIKO zugestimmt.

Traktandum 12: A 0116/2025 – Auftrag fraktionsübergreifend: Kinder schützen, Hundegesetzgebung verschärfen

Mit dem Auftrag wird der Regierungsrat aufgefordert, seine Gesetzgebung über die Hundehaltung zu verschärfen und dem Kantonsrat Lösungen zu unterbreiten, um den Schutz von Menschen und Tieren vor Hundeattacken zu gewährleisten. Im Auftragstext werden diverse Massnahmen aufgelistet, die mindestens in Erwägung zu ziehen seien. Der Regierungsrat beantragt Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut. Der Regierungsrat beschränkt den Wortlaut darauf, wie der zwangsweise Zutritt der zuständigen Stellen zu Liegenschaften bei der Gefährdung von Personen und Tieren sichergestellt werden kann. Alle anderen Punkte seien bereits mit der Revision des Hundegesetzes umgesetzt worden oder ausreichend geregelt. Die UMBAWIKO schliesst sich dem Regierungsrat an. Der Erstunterzeichner hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Wortlautänderung eingereicht. Mit dem neuen Wortlaut sollen zusätzlich zur vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen zwei weitere Massnahmen ergänzt werden. Einerseits sollen die Bedingungen für die Zulassung von Listenhunden in den Bereichen Ausbildung der Hundehaltenden und Sicherstellung der Versicherungspflicht angepasst werden. Andererseits soll die Leinenpflicht auf weitere Gebiete, wie Siedlungsgebiete, Spielplätze und Schulhäuser, ausgedehnt werden.

Traktandum 15: A 0219/2024 – Auftrag Fraktion SVP: Leistungsorientierte Entlöhnung der Solothurner Legislative

Der Auftrag der Fraktion SVP fordert, dass die Entschädigung des Kantonsrats nach § 34 angepasst wird. Mit der Grundentschädigung sollen die Aufwendungen für das Aktenstudium und für die private Infrastruktur abgegolten werden. Diese Entschädigung beträgt pro Ratsmitglied und Jahr 2'000 Franken. Wenn ein positiver Voranschlag verabschiedet wird, fällt im Folgejahr die Entschädigung um zusätzliche 2'000 Franken aus. Ratsmitglieder, die im Verlaufe des Jahres aus dem Rat ausscheiden oder neu eintreten, erhalten die Grundentschädigung pro rata ausbezahlt. Die Ratsleitung beantragt die Nichterheblicherklärung, da diese Massnahmen zu weit gehen und in parlamentarische Rechte eingreifen. 

Traktandum 16: A 0241/2024 – Auftrag Mitte-Fraktion. Die Mitte - EVP: Vorgehen bei Stimmabgabe klar regeln

Der Vorstoss der Mitte-Fraktion fordert, dass während Abstimmungen das Abstimmungsverhalten ohne Resultat in Zahlen an der Wand angezeigt wird. Ausserdem soll bei nicht gezählten Stimmen nicht die Abstimmung wiederholt, sondern die fehlenden Stimmen dem Ergebnis ergänzt werden. Dies kann aber nur unmittelbar im Anschluss an die Abstimmung geschehen. Die Ratsleitung beantragt Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut. Die Ratsleitung soll beauftragt werden, im Zuge der Neubeschaffung der Abstimmungsanlage im Kantonsrat die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Anpassung der Modalitäten des Abstimmungsvorgangs zu prüfen. Dabei sei insbesondere aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um ein taktisches Abstimmen zu verunmöglichen oder einzuschränken. Der Erstunterzeichner hat zwischenzeitlich seinen Wortlaut zugunsten des Wortlauts der Ratsleitung zurückgezogen. 

Traktandum 17: A 0125/2025 – Auftrag fraktionsübergreifend: Umsetzung von erheblich erklärten Vorstössen – Ladeinfrastruktur für Elektromobilität fördern

Mit dem fraktionsübergreifenden Auftrag soll der Regierungsrat beauftragt werden, den Vorstoss A 0240/2021 «Auftrag Marlene Fischer (Grüne, Olten): Ladeinfrastruktur für Elektromobilität fördern» im Rahmen der Überarbeitung des Energiegesetzes erneut zu berücksichtigen und umzusetzen. Der Regierungsrat beantragt die Nichterheblicherklärung, da sich seit der Erheblicherklärung dieses Vorstosses die energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen und die Entwicklung der Elektromobilität grundlegend verändert hat. Die inhaltliche Umsetzung erfolge heute auf andere Weise – durch Marktentwicklung, Bundesmassnahmen und internationale Standards. Die UMBAWIKO beantragt die Zustimmung zum Antrag des Regierungsrats. 

Traktandum 18: A 0126/2025 – Auftrag fraktionsübergreifend: Umsetzung von erheblich erklärten Vorstössen – Biogas

Mit dem fraktionsübergreifenden Auftrag soll der Regierungsrat beauftragt werden, den Vorstoss A 0017/2012 «Auftrag Urs Allemann (CVP, Rüttenen): Erweiterung der Standardlösungen für den Nachweis des Wärmeschutzes bei Neubauten auf Biogas» im Rahmen der Überarbeitung des Energiegesetzes erneut zu berücksichtigen und umzusetzen. Der Regierungsrat beantragt die Nichterheblicherklärung, da sich die Rahmenbedingungen bei der Gasversorgung grundlegend verändert haben und der Regierungsrat deswegen keine neuen Erkenntnisse oder ein nennenswerter Mehrwert durch die Umsetzung des Auftrags erwartet. Die UMBAWIKO schliesst sich dem Regierungsrat an. 

Traktandum 19: A 0127/2025 – Auftrag fraktionsübergreifend: Umsetzung von erheblich erklärten Vorstössen – Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Mit dem fraktionsübergreifenden Auftrag soll der Regierungsrat beauftragt werden, den Vorstoss A 0044/2022 «Auftrag Hardy Jäggi (SP, Recherswil): Eigenstromerzeugung bei Neubauten» im Rahmen der Überarbeitung des Energiegesetzes erneut zu berücksichtigen und umzusetzen. Der Regierungsrat beantragt die Nichterheblicherklärung, da das Anliegen des Auftrags bereits heute im kantonalen Energiekonzept sowie in den nationalen Strategien verankert sei und dort weitergeführt werde. Die UMBAWIKO beantragt die Zustimmung zum Antrag des Regierungsrats.

Traktandum 28: AD 0279/2025 – Dringlicher Auftrag fraktionsübergreifend: Massnahmen in der Crack-Krise im Kanton Solothurn

In der Dezember-Session wurde ein fraktionsübergreifender Auftrag zur Crack-Krise eingereicht und für dringlich erklärt. Der Vorstoss fordert die Ausarbeitung einer kantonalen Strategie gegen die Auswirkungen des Crack-Konsums im Kanton Solothurn. Die Strategie soll aufzeigen, wie die Wohnungs- und Obdachlosigkeit von rund hundert drogenkranken Personen im Kanton Solothurn eliminiert, die Beschaffungskriminalität vermindert und die offenen Drogenszenen reduziert werden können. Die Strategie soll unter der Leitung des Kantons unter Einbezug der Städte, Polizei, den Suchthilfeorganisation und dem VSEG erarbeitet werden. Die Rahmenbedingungen der Finanzierungsregelungen suchtpolitischer Massnahmen soll befristet angepasst werden, um die Zentrumslasten der Solothurner Städte entsprechend zu entschädigen. Die anfallenden zusätzlichen Kosten durch diesen Auftrag seien durch den Kanton durch einen Sonderkredit und/oder durch den Fonds des Alkoholzehntels und die Gemeinden solidarisch zu tragen. Der Gemeindeanteil für diese ausserordentlichen Massnahmen sei via den sozialen Lastenausgleich befristet für die Jahre 2026-2028 zu tragen. Der Regierungsrat beantragt Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut. Die Finanzierungsregelungen suchtpolitischer Massnahmen sollen befristet für die Jahre 2026-2028 angepasst werden, um die Zentrumslasten der Solothurner Städte zu verringern. Anfallende zusätzliche Kosten der Städte zur Reduktion der Wohnungs- und Obdachlosigkeit von drogenabhängigen Personen und zur Reduktion der offenen Drogenszenen seien angemessen durch die anderen Gemeinden solidarisch zu tragen. Der Regierungsrat solle dazu die Kosten der Städte für ausserordentliche Massnahmen zumindest teilweise mittels entsprechender Ergänzung des Lastenausgleichs gemäss § 55 Abs. 7 SG auf die anderen Einwohnergemeinden verteilen. Zudem solle die heutige Praxis betreffend die Festlegung der Aufgaben der ambulanten Suchthilfe und den Vollzug des Inkassos durch den VSEG gesetzlich verankert werden. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) beantragt die Zustimmung zum Antrag des Regierungsrats. Der Erstunterzeichner hat zwischenzeitlich einen neuen geänderten Wortlaut eingereicht. Der Regierungsrat soll beauftragt werden, gemeinsam mit der Koordinationsstelle Sucht den Lead bei der Umsetzung der am «Runden Tisch Crack» erarbeiteten Massnahmen zu übernehmen und mit der Umsetzung unverzüglich zu beginnen. Der Kanton habe sicherzustellen, dass die erforderlichen sicherheitsrelevanten Massnahmen insbesondere im Bereich Polizei, Überwachung und Schutz der Bevölkerung angemessen mitfinanziert werden. Im Vergleich zum ursprünglichen Wortlaut soll auf die Erarbeitung einer Strategie verzichtet werden. 

Auf die weiteren Aufträge wird nicht eingegangen, da eine Behandlung in der Januar-Session unwahrscheinlich ist. Die Dokumente zu den einzelnen Geschäften sind im Sessionsbereich zu finden.

Autorin: Svenja Hofer