KR-Newsletter 06/2023 - 11.12.2023
Schwerpunktgeschäfte der Dezember-Session 2023
Neben dem Voranschlag und den damit zusammenhängenden Geschäften sind weitere Schwerpunktgeschäfte traktandiert. Da es sich um relativ viele Geschäfte handelt, wird dieser Beitrag nur auf einige davon eingehen.
Traktandum 7: SGB 224/2023, Krankenversicherung: Beitrag des Kantons Solothurn zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2024
Die Kantone sind von Bundesrechts wegen verpflichtet, für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge an die Prämienverbilligung zu leisten. Die Prämienverbilligung wird durch Beiträge des Bundes und des Kantons finanziert. Für 2024 erachtet der Regierungsrat unter Berücksichtigung der zwar stabilen, aber doch angespannten Finanzlage des Kantons den regulären Beitragsschlüssel von 80 % des Bundesbeitrags als angemessen. Der Kantonsbeitrag beträgt folglich 84'763'564 Franken. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) beantragt eine Erhöhung des Beitrags um 5'297'722 Franken, was der Regierungsrat und die Finanzkommission (FIKO) ablehnen. Des Weiteren hat die Mitte-Fraktion eine Erhöhung des Beitragsschlüssels auf 82.11 % (87'000'000 Franken) beantragt. Zudem haben die beiden Fraktionen SP/Junge SP und Grüne einen Antrag auf eine Erhöhung um 10'595'445 Franken auf 95'359'009 Franken gestellt. Damit stehen folgende Anträge (geordnet nach Beitragshöhe) im Raum:
| Regierungsrat & FIKO | Mitte-Fraktion | SOGEKO | Fraktionen: SP/Junge SP & Grüne |
% des Bundesbeitrags | 80 % | 82.11 % | 85 % | 90 % |
Beitrag | CHF 84'763'564 | CHF 87'000'000 | CHF 90'061'286 | CHF 95'359'009 |
Diese Ausgangslage verspricht eine spannende Debatte. Zunächst werden die beiden Fraktionsanträge einander gegenübergestellt, im Nachgang tritt der obsiegende Antrag gegen jenen der SOGEKO an. Zuletzt wird wiederum der obsiegende, dem Antrag des Regierungsrats und der FIKO gegenübergestellt.
Traktandum 29-32: Diverse Wahlen
An der 20. Sitzung vom 13. Dezember 2023 stehen verschiedene Wahlen auf dem Programm. Neben verschiedenen Wahlen im Bereich der Gerichte wird das Präsidium des Kantonsrats für das Jahr 2024 gewählt. Zur Wahl stehen Marco Lupi (Kantonsratspräsident), Roberto Conti (1. Vizepräsident) und Myriam Frey Schär (2. Vizepräsidentin).
Traktandum 34: VI 219/2023: Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85- Initiative)
Die Volksinitiative «SO SCHLANK. SO STARK» fordert, dass die Anzahl der Angestellten des Kantons Solothurn das Verhältnis eines Vollzeitmitarbeitenden auf 85 Einwohnerinnen und Einwohner nicht überschreitet. Die Initiative ist deswegen auch unter dem Namen 1:85-Initiative bekannt. Das Initiativkommitee begründet die Forderung wie folgt: «Wir wollen einen gesunden, leistungsfähigen und starken Kanton. Dazu gehört eine professionelle, effiziente und bürgernahe Verwaltung. In den letzten Jahren ist die Zahl der staatlichen Stellen enorm angewachsen. Von 2010 bis 2020 wuchs der Stellenetat des Solothurner Staatspersonals von 2'864 auf 3'344 Vollzeitstellen und damit fast doppelt so stark wie die Solothurner Bevölkerung. Neue Stellen schaffen stets weitere Begehrlichkeiten mit entsprechenden Folgekosten. Einmal geschaffene Stellen bei der öffentlichen Hand werden kaum mehr aufgehoben. Um unseren Kanton langfristig gesund und stark zu halten und Einwohnerinnen und Einwohner nicht immer mehr zu belasten und einzuschränken, ist die Zahl staatlicher Stellen an das Bevölkerungswachstum zu koppeln. Mit dem Verhältnis von einer Staatsstelle auf 85 Einwohner wird das künftige Wachstum, gemessen am Stand vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019, beschränkt.» Der Regierungsrat beantragt eine Ablehnung der Initiative, da sie sowohl rechtlich als auch faktisch kaum umsetzbar sei. Insbesondere neue Vorgaben des Bundes, kantonale Gesetzesänderungen, neue Anforderungen und Aufgaben sowie das Mengenwachstum hätten zu diesem Ausbau geführt, weswegen eine Einschränkung des Personalwachstums nur begrenzt möglich sei. Ausserdem wäre eine Steuerungsgrösse Anzahl Staatsangestellte zu Einwohnerinnen und Einwohnern mit der bestehenden wirkungsorientierten Verwaltungsführung nicht kompatibel und würde eine Überprüfung der geltenden Regelungsstruktur bedingen. Die FIKO folgt der Argumentation des Regierungsrats nicht und beantragt eine Zustimmung zur Initiative. Die Fraktion glp hat nun beantragt, dass der Regierungsrat zudem einen Gegenvorschlag erarbeiten soll.
An der 20. Sitzung wird nun der Kantonsrat entscheiden, wie es mit der Initiative weitergeht. Nimmt der Kantonsrat die Initiative an, muss der Regierungsrat eine Vorlage zur Umsetzung ausarbeiten. Wird zudem dem Antrag der glp zugestimmt, muss der Regierungsrat sowohl die Vorlage als auch einen Gegenvorschlag ausarbeiten. In beiden Fällen muss danach wieder der Kantonsrat darüber befinden. Wird die Initiative an der 20. Sitzung vom Kantonsrat abgelehnt, entscheidet das Volk voraussichtlich am 3. März 2024 in nächster Instanz.
Traktandum 35: VET 252/2023, Einspruch gegen die Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der neuen Organisationsstruktur der Oberämter vom 26. September 2023 (Veto Nr. 512)
19 Mitglieder des Kantonsrats haben am 15. November 2023 Einspruch gegen die Verordnungsänderung im Zusammenhang mit der neuen Organisationsstruktur der Oberämter erhoben. Mit der Verordnungsänderung wird unter anderem eine Reorganisation der Oberämter abgebildet. Es handelt sich um eine Unterschriftsberechtigung des departementalen Rechtsdienstes im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (bei Entscheiden über Ausstandsbegehren). Die bisherigen vier Standorte der Oberämter bleiben bestehen, wobei die fachliche und personelle Leitung nur noch von zwei Standorten aus erfolgen wird. Die Konzentration betrifft entsprechend die Bereiche Leitung der Oberämter, Weisungsbefugnisse und Backoffice-Arbeiten ohne direkten Kundenkontakt. Die beiden künftigen Oberamtsvorstehenden werden im Rahmen der Umsetzung der neuen Organisationsstrukturen gemeinsam eine Verwaltungsverordnung (organisatorische Weisung) erarbeiten. Um diese Aufgabe abzubilden, soll eine Bestimmung in die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung vom 11. April 2000 (RVOV; BGS 113.112) aufgenommen werden. Gegen diesen Teil der Verordnungsänderung wurde Einspruch erhoben. Der Einspruch wird mit einem Fragezeichen zur Verfassungsmässigkeit begründet: «dass ein Oberamt mit einem Vorsteher, der für mehrere Oberämter zuständig ist und ohne klare Verantwortung für die Aufgabenerfüllung auf der Stufe des einzelnen Oberamts noch als Oberamt im Sinne der fraglichen Verfassungsbestimmung gelten soll, ist nach Auffassung der Unterzeichnenden ein Verstoss gegen die solothurnische Verfassung und das RVOG.» Der Regierungsrat lehnt das Verordnungsveto ab, da die geplanten Verordnungsänderungen bzw. die im Entwurfsstadium vorliegende organisatorische Verwaltungsverordnung entgegen den Ausführungen in der Einspruchsbegründung weder verfassungs- noch gesetzeswidrig seien.
Traktandum 62: RG 147/2023: Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV)
Im Rahmen einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung sollen einerseits erheblich erklärte parlamentarische Vorstösse umgesetzt, andererseits kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden. In diesem Rahmen soll unter anderem die Baubewilligungsfreiheit gewisser Bauten und baulicher Anlagen normiert werden. Darüber hinaus soll die Errichtung innenliegender Luft/Wasser-Wärmepumpen einem Meldeverfahren unterstellt werden. Schliesslich soll die bereits bestehende Rechtsgrundlage (Delegationsnorm) für das elektronische Baugesuchsverfahren im Hinblick auf die konkrete Umsetzung den technischen Anforderungen angepasst werden. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat zu diesem Geschäft einen Änderungsantrag gestellt, der einerseits das Meldeverfahren bei Luft-/Wasser-Wärmepumpen von 60 auf 30 Tage verringern soll. Andererseits sollen die Gemeinden mehr Möglichkeiten bekommen, in ihrem Baureglement die Grenz- und Gebäudeabstände zu reduzieren. Zu guter Letzt möchte die UMBAWIKO die Umgebungsgestaltung reglementieren und Stein- und Schottergärten sowie das Anpflanzen von einigen invasiven gebietsfremden Pflanzen untersagen. Der Regierungsrat hat dem Antrag zugestimmt. Des Weiteren sind diverse Einzelanträge eingegangen, die sich der Vereinfachung und Verschlankung der Bewilligungsprozesse, der Gemeindeautonomie und dem Umweltschutz widmen.
Die entsprechenden Dokumente zu den einzelnen Geschäften sind im Sessionsbereich zu finden.