KR-Newsletter 03/2026 - 04.05.2026
Schwerpunktgeschäfte der Mai-Session
Der Kantonsrat wird sich an seiner Mai-Session 2026 unter der Leitung der Kantonsratspräsidentin Myriam Frey Schär zwei Schwerpunktgeschäften widmen
Traktandum 7: RG 0014/2026 - Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG); Selbstbestimmung am Lebensende in Pflegeheimen sowie Änderung des Spitalgesetzes (SpiG), des Sozialgesetzes (SG) und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG Ausbildungsfördergesetz Pflege); digitale Abwicklung im Bereich Ausbildungsverpflichtung
Die Vorlage beinhaltet zwei verschiedene Themengebiete: Im ersten Teil der Vorlage (Beschlussesentwurf 1) sollen einerseits Betreibende von Pflegeheimen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag neu verpflichtet werden, den Zutritt externer, von den Bewohnenden für die Beihilfe zum Suizid beigezogenen Organisationen zu ihren Räumlichkeiten zu erlauben. Andererseits soll allen Spitälern, Pflegeheimen und weiteren stationären Sozialeinrichtungen, wie insbesondere Heimen für Menschen mit Behinderungen, vorgeschrieben werden, Personen, die um eine Aufnahme in die betreffende Einrichtung ersuchen, vorgängig über ihre betriebsinternen Leitlinien betreffend die Beihilfe zum Suizid zu informieren. Der zweite Teil der Vorlage (Beschlussesentwurf 2) betrifft punktuelle, vollzugstechnisch bedingte Anpassungen der kantonalen Spital- und Sozialgesetzgebung. Es handelt sich dabei um kantonalrechtliche Ausführungsbestimmungen zur kantonalrechtliche Aus- und Weiterbildungsverpflichtung, die im Zuge der bundesrechtlichen Harmonisierung digital erfolgen. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) beantragt die Zustimmung zu beiden Beschlussesentwürfen der Vorlage des Regierungsrats.
Traktandum 29: RG 0283/2025 - 1. Totalrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer 2. Änderung des Gebührentarifs
Mit der Vorlage werden das Gesetz über die Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge und Fahrräder, das Gesetz über die Schiffssteuer und die Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe total revidiert und neu in einem Gesetz zusammengefasst. Mit der Revision werden folgende Ziele verfolgt:
- Motorfahrzeugsteuer: Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer durch neue Bemessungsgrundlagen für Fahrzeuge zum Personentransport. Diese Fahrzeuge werden neu nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert. Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb (Elektrofahrzeuge) werden nur nach Gesamtgewicht besteuert. Da die emissionsfreien Fahrzeuge kein CO2 ausstossen, wird auf die Besteuerung der Leistungskomponente verzichtet. Die Hubraumbesteuerung für Fahrzeuge zum Personentransport wird abgeschafft.
- Abschaffung der Steuerbefreiung für Elektro- und Solarfahrzeuge und Schaffung von Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung von Fahrzeugen mit emissionsfreiem Antrieb.
- Nutzlastbesteuerung: Beibehaltung der Besteuerung von Fahrzeugen zum Sachentransport nach Nutzlast. Die Pauschalbesteuerung für Anhänger und bisher pauschalbesteuerte Fahrzeuge wird ebenso beibehalten. Schaffung eines Rabatts für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb.
- Emissionsrabatt: Änderung der Bemessungsgrundlage zur Besteuerung von Gesellschaftswagen von Anzahl Sitzplätzen zu Nutzlast. Schaffung eines Rabatts für Gesellschaftswagen mit emissionsfreiem Antrieb.
- Änderung der Besteuerung von Domizilschiffen und Abschaffung der Grundsteuer für Standortschiffe. Schaffung eines Rabatts für Schiffe mit emissionsfreiem Antrieb.
- Vereinfachte, kundenfreundliche Übertragbarkeit von Kontrollschildern auf einen anderen Halter oder eine andere Halterin.
- Regelung der Motorfahrzeug- und Schiffssteuern in einem einzigen Gesetz. Dieses ist zeitgemäss und leicht verständlich.
- Aufnahme der Gebühren in den kantonalen Gebührentarif (GT). Mit dieser Änderung des GT sind alle Gebühren der kantonalen Verwaltung in einem einzigen Erlass geregelt.
- Die Bezeichnung «Motorfahrzeugkontrolle» entspricht nicht mehr dem gesamten Tätigkeitsbereich des Amtes und ist veraltet. Das Amt wird in «Strassenverkehrsamt» umbenannt.
Die Justizkommission (JUKO) stellt einen Änderungsantrag. Einerseits beantragt sie, dass die Motorfahrzeugsteuer für Halter oder Halterinnen mit Mobilitätsbehinderung auf Gesuch hin nicht nur reduziert, sondern auch erlassen werden kann. Andererseits sollen nicht nur Einzelheiten, sondern auch Ausnahmen zur Übertragung von Kontrollschildern in einer Verordnung geregelt werden. Der Regierungsrat und die Finanzkommission (FIKO) haben allen vorgeschlagenen Änderungen aus dem Antrag der JUKO zugestimmt. Die FIKO beantragt darüber hinaus zusätzliche Änderungen. Sie verlangt, dass Steuersätze nicht nur im Falle einer Unterdeckung der Verwendungszwecke erhöht werden, sondern im Falle einer Überdeckung auch gesenkt werden. Ausserdem beantragt die FIKO, dass der Regierungsrat die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer der Teuerung anpasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um 3.0 Prozentpunkte verändert. In der ursprünglichen Version waren 1.5 Prozentpunkte angedacht. Des Weiteren beantragt die FIKO, dass die Steuer für leichte Motorwagen 0.3 Franken pro Kilogramm statt 0.33 Franken pro Kilogramm beträgt. Der Regierungsrat hat diesen Änderungen inhaltlich zugestimmt, beantragt jedoch eine redaktionelle Korrektur. Die Fraktion GRÜNE beantragt die Aufnahme einer Übergangsbestimmung, welche die Besteuerung von Motorfahrzeugen, Gesellschaftswagen und Motorfahrzeugen zum Sachentransport mit emissionsfreiem Antrieb um fünf Jahre aufschiebt.
Die Dokumente zu den einzelnen Geschäften sind im Sessionsbereich zu finden.
Autorin: Svenja Hofer
Parlamentsdienste
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Solothurn